Hallo,
nachdem ein Mieter seine Miete nicht mehr gezahlt hat, habe ich heute morgen den einen Mahnantrag an das Mahngericht geschickt. Heute Nachmittag habe ich einen Brief vom Anwalt des Mieters bekommen, dass er sich außergerichtlich mit mir einigen möchte.
Kann ich noch verhindern, dass das Mahnverfahren eröffnet wird und ich die 32€ Gebühr bezahlen muss?
Viele Grüße
Erledigung des Mahnverfahrens vor Zahlung bzw. Zustellung
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Die Gerichtsgebühr entsteht, sobald der Antrag eingeht.
Natürlich können Sie dem Gericht mitteilen, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen - in dem Fall beleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Insofern Ihr Mieter bisher nicht gezahlt hat, erscheint es mir allerdings sinnvoller, wenn der Mahnbescheid erlassen wird. Dadurch wären dessen Kosten vom Mieter zu tragen und es kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden.
Im Rahmen einer Einigung würden Sie sich üblicherweise bereit erklären, auf die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides zu verzichten, so lange der Antragsgegner sich an den Einigungsvertrag hält.
Ich würde dem Rechtsanwalt mitteilen, dass einerseits bereits der Erlass eines Mahnbescheides gegen dessen Manadaten beantragt worden ist und anderseits Sie bereit sind zu einer Einigung (etc.).
ZitatIch würde dem Rechtsanwalt mitteilen, dass einerseits bereits der Erlass eines Mahnbescheides gegen dessen Manadaten beantragt worden ist und anderseits Sie bereit sind zu einer Einigung :
Besten Dank! So habe ich das auch gemacht. Mal gucken, ob da was kommt. Immerhin hat er sich jetzt ein gutes halbes Jahr nicht gemeldet...
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