Erledigung des Mahnverfahrens vor Zahlung bzw. Zustellung

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)
Erledigung des Mahnverfahrens vor Zahlung bzw. Zustellung

Hallo,

nachdem ein Mieter seine Miete nicht mehr gezahlt hat, habe ich heute morgen den einen Mahnantrag an das Mahngericht geschickt. Heute Nachmittag habe ich einen Brief vom Anwalt des Mieters bekommen, dass er sich außergerichtlich mit mir einigen möchte.

Kann ich noch verhindern, dass das Mahnverfahren eröffnet wird und ich die 32€ Gebühr bezahlen muss?

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Die Gerichtsgebühr entsteht, sobald der Antrag eingeht.

Natürlich können Sie dem Gericht mitteilen, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen - in dem Fall beleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Insofern Ihr Mieter bisher nicht gezahlt hat, erscheint es mir allerdings sinnvoller, wenn der Mahnbescheid erlassen wird. Dadurch wären dessen Kosten vom Mieter zu tragen und es kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden.

Im Rahmen einer Einigung würden Sie sich üblicherweise bereit erklären, auf die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides zu verzichten, so lange der Antragsgegner sich an den Einigungsvertrag hält.

Ich würde dem Rechtsanwalt mitteilen, dass einerseits bereits der Erlass eines Mahnbescheides gegen dessen Manadaten beantragt worden ist und anderseits Sie bereit sind zu einer Einigung (etc.).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Ich würde dem Rechtsanwalt mitteilen, dass einerseits bereits der Erlass eines Mahnbescheides gegen dessen Manadaten beantragt worden ist und anderseits Sie bereit sind zu einer Einigung


Besten Dank! So habe ich das auch gemacht. Mal gucken, ob da was kommt. Immerhin hat er sich jetzt ein gutes halbes Jahr nicht gemeldet...

0x Hilfreiche Antwort

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