Muss ein Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten schriftlich per Post mittgeteilt werden ? Es
besteht bei mir der Verdacht, das ich Unfallflucht begangen haben soll, bis jetzt habe ich aber nichts weiter von der Polizei gehört, das heisst ich habe nicht schriftlich mittgeteilt bekommen, das gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Ist das üblich ? Der Vorfall ist jetzt schon 4 Wochen her, des weiteren habe ich auch keine Vorladung der Polizei erhalten. Einmal rief lediglich der Polizist an und fragte ob ich nicht vorbei kommen wolle um vorzusprechen. Muss das auch nicht schriftlich erfolgen ?
Ermittlungsverfahren schriftlich ?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Hi,
die Einleitung eines EV muß Ihnen nicht mitgeteilt werden. Erst wenn Anklage erhoben werden soll, muß Ihnen vorher die Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern (Anhörungsbogen/Vernehmung). Dadurch erfährt man es dann.
Gruß vom mümmel
Noch ein kleiner Nachtrag:
Spätestens wenn Sie aufgefordert werden zum Sachverhalt auszusagen oder anderweitige Angaben zu machen, muss Ihnen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben werden. Darin muss auch der Tatvorwurf und Ihre Stellung als Beschuldigter erkennbar sein. Hier reicht auch eine mündliche Bekanntgabe aus. Diese muss allerdings mit Datum, Uhrzeit und Ort in der Ermittlungsakte dokumentiert werden. Andernfalls käme unter Umständen ein Beweisverwertungsgebot zum tragen.
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Ich wurde gebeten zum Sachverhalt auszusagen, dieses habe ich gemacht. Mir wurde aber weder mündlich noch schriftlich mittgeteilt, das gegen mich ermittelt wird. Gar nichts. Kommt jetzt das Beweisverwertungsgebot zum tragen ?
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