Ermittlungsverfahren schriftlich ?

4. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
micpeli
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 19x hilfreich)
Ermittlungsverfahren schriftlich ?


Muss ein Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten schriftlich per Post mittgeteilt werden ? Es
besteht bei mir der Verdacht, das ich Unfallflucht begangen haben soll, bis jetzt habe ich aber nichts weiter von der Polizei gehört, das heisst ich habe nicht schriftlich mittgeteilt bekommen, das gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Ist das üblich ? Der Vorfall ist jetzt schon 4 Wochen her, des weiteren habe ich auch keine Vorladung der Polizei erhalten. Einmal rief lediglich der Polizist an und fragte ob ich nicht vorbei kommen wolle um vorzusprechen. Muss das auch nicht schriftlich erfolgen ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

die Einleitung eines EV muß Ihnen nicht mitgeteilt werden. Erst wenn Anklage erhoben werden soll, muß Ihnen vorher die Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern (Anhörungsbogen/Vernehmung). Dadurch erfährt man es dann.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 179x hilfreich)

Noch ein kleiner Nachtrag:

Spätestens wenn Sie aufgefordert werden zum Sachverhalt auszusagen oder anderweitige Angaben zu machen, muss Ihnen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben werden. Darin muss auch der Tatvorwurf und Ihre Stellung als Beschuldigter erkennbar sein. Hier reicht auch eine mündliche Bekanntgabe aus. Diese muss allerdings mit Datum, Uhrzeit und Ort in der Ermittlungsakte dokumentiert werden. Andernfalls käme unter Umständen ein Beweisverwertungsgebot zum tragen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
micpeli
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich wurde gebeten zum Sachverhalt auszusagen, dieses habe ich gemacht. Mir wurde aber weder mündlich noch schriftlich mittgeteilt, das gegen mich ermittelt wird. Gar nichts. Kommt jetzt das Beweisverwertungsgebot zum tragen ?

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