folgende Frage:
kann im Strafverfahren ein Hauptverfahren dennoch eröffnet werden wenn dem Beschuldigten/Angeklagten die Klageschrift nicht zugestellt werden kann?
-- Editiert von ausias am 15.09.2020 19:35
Eröffnung des Hauptverfahrens-Zustellung der Klageschrift nicht möglich
15. September 2020
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Frage vom 15. September 2020 | 19:31
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Eröffnung des Hauptverfahrens-Zustellung der Klageschrift nicht möglich
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#1
Antwort vom 15. September 2020 | 21:25
Von
Status: Master (4561 Beiträge, 553x hilfreich)
Öffentliche Zustellung gilt als probates Mittel solches Unbill zu heilen.
#2
Antwort vom 16. September 2020 | 07:45
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
....das ist nicht die Frage. § 40 StPO ist mir bekannt. Die Frage lautet, ob das Verfahren eröffnet werden kann wenn die Klageschrift nicht zugestellt werden kann?
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#3
Antwort vom 16. September 2020 | 08:10
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Die Frage stellt sich in der Regel nicht, da der §40 StPO auch für die Zustellung der Anklageschrift gilt (insb. wenn Verjährung droht), es sei denn es handelt sich um Jugendstrafverfahren.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 16. September 2020 | 12:46
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Zitat§ 323 StPO :
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