Eröffnung des Hauptverfahrens-Zustellung der Klageschrift nicht möglich

15. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
ausias
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Eröffnung des Hauptverfahrens-Zustellung der Klageschrift nicht möglich

folgende Frage:

kann im Strafverfahren ein Hauptverfahren dennoch eröffnet werden wenn dem Beschuldigten/Angeklagten die Klageschrift nicht zugestellt werden kann?


-- Editiert von ausias am 15.09.2020 19:35

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Öffentliche Zustellung gilt als probates Mittel solches Unbill zu heilen.

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#2
 Von 
ausias
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

....das ist nicht die Frage. § 40 StPO ist mir bekannt. Die Frage lautet, ob das Verfahren eröffnet werden kann wenn die Klageschrift nicht zugestellt werden kann?

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#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Die Frage stellt sich in der Regel nicht, da der §40 StPO auch für die Zustellung der Anklageschrift gilt (insb. wenn Verjährung droht), es sei denn es handelt sich um Jugendstrafverfahren.

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#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
§ 323 StPO

:???:

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