Erscheinungspflicht des Beschuldigten in Verhandlung Verkehrssache ***Dringend*** Brauche schnellst

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)
Erscheinungspflicht des Beschuldigten in Verhandlung Verkehrssache ***Dringend*** Brauche schnellst

Hallo Zusammen,

habe morgen Gerichtstermin in einem Bußgeldverfahren (Einspruch).
Bin davon ausgegangen, dass ich nicht erscheinen muss.
gestern erfahre ich das Gegenteil, worauf ich den Anwalt bitte, für meine Entbindung zu sorgen.

Heute nachmittag erhalte ich die mail, dass mein Anwalt "meine Entbindung wunschgemäß verfügt" hat. Die Mail habe ich aber gerade erst gelesen, und erreiche den Anwalt nicht mehr.

Was heißt das denn jetzt?
Hat er den Wunsch nur weitergeleitet, oder ist es jetzt amtlich, dass ich nicht erscheinen muss?

Wäre nett, wenn mir jemand schnellstens die Frage beantworten könnt.

Daaaaaaanke!!!!!!!!!!!!!

idolf

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was heißt das denn jetzt?
50/50 Chance die Frage richtig zu beantworten!

Sorry, aber woher sollen wir wissen, wie das deinAnwalt gemeint hat, die Frage kann nur er dir beantworten...

0x Hilfreiche Antwort

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