Erstattung meiner Fahrkosten für Fahrt zu Landgericht

29. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rembos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung meiner Fahrkosten für Fahrt zu Landgericht

Hallo,

ich habe mich von meiner Freundin getrennt. Wir haben in Berlin gewohnt und jetzt wohne ich in Magdeburg weil ich ausgezogen bin.
ich habe einen Rechtsstreit mit meiner Ex-Partnerin und mithilfe meines Anwalts Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Mein Anwalt sagt ich muss zu der Verhandlung vor Ort nicht dabei sein. Und er konnte meine Frage die ich hier stelle nicht beantworten.

Ich habe Angst dass mein Anwalt nicht genug vorbereitet in die Verhandlung geht und möchte deswegen dabei sein.

Angenommen, ich gewinne den Rechtsstreit zu 100%.

Muss der Verlierer meine Reisekosten übernehmen?

Einerseits muss ich nicht dabei sein und es könnte argumentiert werden, dass durch meine Hinreise höhere Kosten als notwendig verursache die ich selbst zu tragen habe.
Andererseits ist es notwendig dass ich dabei bin, weil mein Anwalt ist nicht ganz helle und wenn ich nicht dabei bin sind meine Chancen zu verlieren sehr hoch.



-- Editiert von Moderator topic am 29. Dezember 2022 16:36

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14886 Beiträge, 8821x hilfreich)

Zitat (von Rembos):
Und er konnte meine Frage die ich hier stelle nicht beantworten.


5 Sekunden Google:
https://www.gerichtsbezirke.de/reisekosten-getrennte-anreise-von-anwalt-und-partei/

Also: Ja, die Gegenseite muss Ihre Fahrtkosten und(!) die Fahrtkosten des Anwalts bezahlen.
Die Fahrtkostenberechnung erfolgt nach dem JVEG (also 25ct/km oder Bahnticket 2.Klasse).

Da mache ich mir wirklich Sorgen wegen des Anwalts.

-- Editiert von User am 29. Dezember 2022 16:24

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111079 Beiträge, 38548x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Da mache ich mir wirklich Sorgen wegen des Anwalts.

Ich nicht.



Zitat (von Rembos):
Muss der Verlierer meine Reisekosten übernehmen?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Der Verlierer muss nicht das Privatvergnügen des Gewinners finanzieren.
Andererseits kann das Gericht im Vergleich / Urteil die Erstattung festschreiben.



Zitat (von Rembos):
weil mein Anwalt ist nicht ganz helle

Wenn man doch so viel schlauer ist, dann sollte man das doch gleich selber machen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14886 Beiträge, 8821x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Verlierer muss nicht das Privatvergnügen des Gewinners finanzieren.

Die Anreise zu einer Gerichtsverhandlung, bei der man selbst Kläger ist, ist aber kein Privatvergnügen. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass man einen Anwalt hat, der auch anreist.

Zitat (von Harry van Sell):
Andererseits kann das Gericht im Vergleich / Urteil die Erstattung festschreiben

Im Ausgangsbeitrag stand "Angenommen, ich gewinne den Rechtsstreit zu 100%". Für den Fall des 100%-Sieges hat man vollen Erstattungsanspruch bezüglich der notwendigen Fahrtkosten. Da kann das Gericht nichts abweichendes festschreiben, denn eine Kostenverteilung nach Ermessen des Gerichts gibt es meines Wissens nur beim Sozialgericht, ansonsten wird nach Erfolg gequotelt - bei 100% also alles. (Anders wäre es bei nicht notwendigen Kosten. Aber die liegen hier ja nicht vor.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111079 Beiträge, 38548x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Anders wäre es bei nicht notwendigen Kosten. Aber die liegen hier ja nicht vor

Das liest sich hier aber ganz anders...
Zitat (von Rembos):
Mein Anwalt sagt ich muss zu der Verhandlung vor Ort nicht dabei sein.
Zitat (von Rembos):
Einerseits muss ich nicht dabei sein

Man will dabei sein, muss es aber nicht. Ergo: nicht notwendige Kosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14886 Beiträge, 8821x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man will dabei sein, muss es aber nicht. Ergo: nicht notwendige Kosten.

Wenn Sie die in meiner ersten Antwort genannte Internetseite besucht hätten, hätten Sie dort lesen können, dass Reisekosten einer Partei auch dann als notwendige Kosten gelten, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wird. Es ist das gute Recht einer Prozesspartei, an einem eigenen Prozess auch persönlich teilzunehmen - und um dieses Recht wahrzunehmen, sind die Kosten halt notwendig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rembos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man doch so viel schlauer ist, dann sollte man das doch gleich selber machen?


Naja, du bist aber auch ein bisschen krass drauf und genauso helle wie mein Anwalt.
Erklär du mir doch mal wie ich das selber machen soll, vor dem Landgericht klagen ohne Rechtsbeistand.
Entweder weißt du nach zehntausenden Beiträgen immer noch nicht, dass bei Landgericht Anwaltszwang herrscht, oder du kannst nicht lesen, weil diese Information steht in meinem allerersten Beitrag.

Vielleicht mal weniger aggressiv reagieren Harry van Sell. wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Vielleicht auch mal Fehler eingestehen und nicht albern seine Initialantwort verteidigen. Ist ja nicht so schlimm wenn du dich irrst, schlimm ist es wenn du weiterhin die Öffentlichkeit falsch informierst, weil du an deiner initialen Falschantwort vehement festhälst. Das ist mir bei vielen deiner Beiträge aufgefallen. Auf Wunsch mache ich auch eine Auflistung (wenn du die nicht löscht)-

Zitat (von drkabo):
Wenn Sie die in meiner ersten Antwort genannte Internetseite besucht hätten, hätten Sie dort lesen können, dass Reisekosten einer Partei auch dann als notwendige Kosten gelten, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wird. Es ist das gute Recht einer Prozesspartei, an einem eigenen Prozess auch persönlich teilzunehmen - und um dieses Recht wahrzunehmen, sind die Kosten halt notwendig.


Danke drkabo, lobenswert, dass auch eine zuverlässige Quelle hinterlegt wurde.


-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 13:44

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