Hallo,
ich habe mich von meiner Freundin getrennt. Wir haben in Berlin gewohnt und jetzt wohne ich in Magdeburg weil ich ausgezogen bin.
ich habe einen Rechtsstreit mit meiner Ex-Partnerin und mithilfe meines Anwalts Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.
Mein Anwalt sagt ich muss zu der Verhandlung vor Ort nicht dabei sein. Und er konnte meine Frage die ich hier stelle nicht beantworten.
Ich habe Angst dass mein Anwalt nicht genug vorbereitet in die Verhandlung geht und möchte deswegen dabei sein.
Angenommen, ich gewinne den Rechtsstreit zu 100%.
Muss der Verlierer meine Reisekosten übernehmen?
Einerseits muss ich nicht dabei sein und es könnte argumentiert werden, dass durch meine Hinreise höhere Kosten als notwendig verursache die ich selbst zu tragen habe.
Andererseits ist es notwendig dass ich dabei bin, weil mein Anwalt ist nicht ganz helle und wenn ich nicht dabei bin sind meine Chancen zu verlieren sehr hoch.
-- Editiert von Moderator topic am 29. Dezember 2022 16:36
Erstattung meiner Fahrkosten für Fahrt zu Landgericht
29. Dezember 2022
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Frage vom 29. Dezember 2022 | 15:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung meiner Fahrkosten für Fahrt zu Landgericht
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 16:21
Von
Status: Wissender (14886 Beiträge, 8821x hilfreich)
ZitatUnd er konnte meine Frage die ich hier stelle nicht beantworten. :
5 Sekunden Google:
https://www.gerichtsbezirke.de/reisekosten-getrennte-anreise-von-anwalt-und-partei/
Also: Ja, die Gegenseite muss Ihre Fahrtkosten und(!) die Fahrtkosten des Anwalts bezahlen.
Die Fahrtkostenberechnung erfolgt nach dem JVEG (also 25ct/km oder Bahnticket 2.Klasse).
Da mache ich mir wirklich Sorgen wegen des Anwalts.
-- Editiert von User am 29. Dezember 2022 16:24
#2
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (111079 Beiträge, 38548x hilfreich)
ZitatDa mache ich mir wirklich Sorgen wegen des Anwalts. :
Ich nicht.
ZitatMuss der Verlierer meine Reisekosten übernehmen? :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Der Verlierer muss nicht das Privatvergnügen des Gewinners finanzieren.
Andererseits kann das Gericht im Vergleich / Urteil die Erstattung festschreiben.
Zitatweil mein Anwalt ist nicht ganz helle :
Wenn man doch so viel schlauer ist, dann sollte man das doch gleich selber machen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 18:58
Von
Status: Wissender (14886 Beiträge, 8821x hilfreich)
ZitatDer Verlierer muss nicht das Privatvergnügen des Gewinners finanzieren. :
Die Anreise zu einer Gerichtsverhandlung, bei der man selbst Kläger ist, ist aber kein Privatvergnügen. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass man einen Anwalt hat, der auch anreist.
ZitatAndererseits kann das Gericht im Vergleich / Urteil die Erstattung festschreiben :
Im Ausgangsbeitrag stand "Angenommen, ich gewinne den Rechtsstreit zu 100%". Für den Fall des 100%-Sieges hat man vollen Erstattungsanspruch bezüglich der notwendigen Fahrtkosten. Da kann das Gericht nichts abweichendes festschreiben, denn eine Kostenverteilung nach Ermessen des Gerichts gibt es meines Wissens nur beim Sozialgericht, ansonsten wird nach Erfolg gequotelt - bei 100% also alles. (Anders wäre es bei nicht notwendigen Kosten. Aber die liegen hier ja nicht vor.)
#4
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 19:12
Von
Status: Unbeschreiblich (111079 Beiträge, 38548x hilfreich)
ZitatAnders wäre es bei nicht notwendigen Kosten. Aber die liegen hier ja nicht vor :
Das liest sich hier aber ganz anders...
ZitatMein Anwalt sagt ich muss zu der Verhandlung vor Ort nicht dabei sein. :
ZitatEinerseits muss ich nicht dabei sein :
Man will dabei sein, muss es aber nicht. Ergo: nicht notwendige Kosten.
#5
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 22:07
Von
Status: Wissender (14886 Beiträge, 8821x hilfreich)
ZitatMan will dabei sein, muss es aber nicht. Ergo: nicht notwendige Kosten. :
Wenn Sie die in meiner ersten Antwort genannte Internetseite besucht hätten, hätten Sie dort lesen können, dass Reisekosten einer Partei auch dann als notwendige Kosten gelten, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wird. Es ist das gute Recht einer Prozesspartei, an einem eigenen Prozess auch persönlich teilzunehmen - und um dieses Recht wahrzunehmen, sind die Kosten halt notwendig.
#6
Antwort vom 30. Dezember 2022 | 13:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn man doch so viel schlauer ist, dann sollte man das doch gleich selber machen? :
Naja, du bist aber auch ein bisschen krass drauf und genauso helle wie mein Anwalt.
Erklär du mir doch mal wie ich das selber machen soll, vor dem Landgericht klagen ohne Rechtsbeistand.
Entweder weißt du nach zehntausenden Beiträgen immer noch nicht, dass bei Landgericht Anwaltszwang herrscht, oder du kannst nicht lesen, weil diese Information steht in meinem allerersten Beitrag.
Vielleicht mal weniger aggressiv reagieren Harry van Sell. wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Vielleicht auch mal Fehler eingestehen und nicht albern seine Initialantwort verteidigen. Ist ja nicht so schlimm wenn du dich irrst, schlimm ist es wenn du weiterhin die Öffentlichkeit falsch informierst, weil du an deiner initialen Falschantwort vehement festhälst. Das ist mir bei vielen deiner Beiträge aufgefallen. Auf Wunsch mache ich auch eine Auflistung (wenn du die nicht löscht)-
ZitatWenn Sie die in meiner ersten Antwort genannte Internetseite besucht hätten, hätten Sie dort lesen können, dass Reisekosten einer Partei auch dann als notwendige Kosten gelten, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wird. Es ist das gute Recht einer Prozesspartei, an einem eigenen Prozess auch persönlich teilzunehmen - und um dieses Recht wahrzunehmen, sind die Kosten halt notwendig. :
Danke drkabo, lobenswert, dass auch eine zuverlässige Quelle hinterlegt wurde.
-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 13:44
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