Erstklage Unterschrift

21. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
nasewe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 23x hilfreich)
Erstklage Unterschrift

Hallo,

muss eine Klage vor dem Amtsgericht/Landwirtschaftsgericht unterschrieben sein? Der Anwalt der Gegenpartei hat mit seiner Paraphe unterzeichnet.

Vielen Dank
Werner

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nach § 253 ZPO ist die Klage schriftlich einzureichen, d.h. mit Unterschrift. Dies gilt aber nur für das Original der Klageschrift, die bei Gericht verbleibt. Diese wird insgesamt dreifach, d.h. im Original, als beglaubigte und einfache Abschrift. Der Beklagte erhält dabei die beglaubigte und einfache Abschrift. Das Original verbleibt bei Gericht.

Im Übrigen sehen Unterschriften von Rechtsanwälten auch gerne mal nur nach Paraphe aus, zählen dann aber doch als Unterschrift.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Abgesehen davon ist das in der Praxis irrelevant, sofern man sich nicht durch einen solchen "Formfehler" in die Verjährung retten kann.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nasewe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo

und danke für die Antworten.

Als Rechtslaie würde ich das auch so sehen, eigentlich irrelevant.

Ich hatte bei Gericht um zwei Wochen Fristverlängerung gebeten (erste Verlängerung für erste Stellungnahme). Der Richter gab mir nur eine Woche. Da ich unterwegs war, ein Wochenende dazwischen lag, erhielt ich die Fristverlängerung zwei Tage vor der neuen Frist. Ich wusste mir nicht anders zu helfen, als die "Unterschrift" zu rügen.

Mir wurde jetzt gesagt, dann hätte das Gericht die Klage nicht zustellen dürfen.

Der gegnerische Anwalt ist sogar überzeugt davon, dass seine Paraphe ausreichend ist.

Verstehe auch nicht, warum ich nur eine Woche Fristverlängerung bekommen habe.

Ich hatte insofern noch Glück, dass meine RS Deckung erteilte und mein RA sofort reagierte.

VG
Werner




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