Fahren ohne Fahrerlaubnis Mofa

4. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bujakascha
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis Mofa

Hallo liebe Liebenden,
hier kurz mein verfahren:
ich bin zu schnell mit meinem roller gefahren was bedeutet das §21 abs 1 nr 1 greift...fahren ohne fahrerlaubnis
hier mein problem:
ich hatte die einladung zu einem verkehrserziehungskurs bekommen ( nciht wahrgenommen, mit begründung etc )
einleitung der anklageschrift ( zeugen werden aufgelistet, sowie anzeige etc )
ein tag später werde ich zu einem jungendsachbearbeiter des landrates eingeladen ( aufgrund der bevorstehenden jugendgerichtsverhandlung )

ich wollte euch fragen was mit bevorsteht...eigene erfahrung sowie ratschläge sind erwünscht..ich möchte die sache hinter mich bringen...reibt ein sehr auf:(

ps. jetziger führerschein B ... ehemals prüfbescheinigung ( 25km/h)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

Sozialstunden und ca. 9monatiger Führerscheinentzug, würde ich mal sagen. Übrigens hätte das ins Verkehrsrecht gehört.

Gruß vom mümmel

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-- Editiert am 04.08.2009 15:39

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#2
 Von 
Bujakascha
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

waaas Oo auch meinen neu erlangten führerschein...das ist mein erstes vergehen und ich bin noch nicht volljährig Oo?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

wäre es nicht Dein erstes Vergehen, wäre die Strafe härter. Und was die Minderjährigkeit anbelangt - auf den FE-Entzug hat das keinen Einfluß. Du kannst ja gern im Verkehrsrecht noch ein paar Meinungen einholen...

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ich rechne nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Schlimmstenfalls ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten. Aber auch das ist imho unwahrscheinlich.

Neben den Sozialstunden oder einer Geldstrafe bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts erwarten Dich noch 6 Treuepunkte in Flensburg und ggf. Probezeitmaßnahmen.

Wie schnell ist denn der Roller gefahren?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#5
 Von 
Bujakascha
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin bergrunter gefahren hat überdreht und dann bin ich mit 40 angehalten wurden...minimirung der vergaser drossel für einen besseren anzug is bestätigt wurden hat aber eigentlich kein einfluss auf die höcghstgeschwindigkeit...deswegen alles ein wenig wischi waschi...leider kann ich daran nichts ändern da miene aussage gegen die der beiden polizisten ziemlich wertlos ist...
bitte um weitere ideen des weiteren verfahrens danke!

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Meine Frage zielte nicht darauf ab wie schnell Du bergab mit Rückenwind und Heimweh gefahren bist als die Polizei Dich angehalten hat, sondern wie schnell der Roller auf ebener Strecke fahren kann.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Schade das Du mir meine Frage nicht beantwortest. Diese Antwort wäre nämlich wichtig um einschätzen zu können ob hier überhaupt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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