Fahrtkosten & Verdienstausfall für Kläger

3. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
stilbruch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten & Verdienstausfall für Kläger

Hallo zusammen,

in einer Angelegenheit stehe ich auf dem Schlauch und bitte um Hilfe.

Ein Kläger verklagt ein Unternehmen an dessen 300 Kilometer entfernten Firmensitz.
Das Gericht hat das Erscheinen des Klägers angeordnet.

Der Anwalt des Klägers behauptet, der Kläger hätte keinen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten und seiner Auslagen, dies ginge lediglich bei den Anwaltskosten.

Stimmt das?

Vorab lieben Dank für die Antowrten,

gruß Jörg


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin..
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 19x hilfreich)

Sofern Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann z. B. ein Antrag auf Erstattung der Kosten für ein Zugticket gestellt werden. Das geht in der Praxis auch durch.

Wurde Prozesskostenhilfe denn bewilligt?


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Vom Staat gibt es für die Partei jedenfalls regelmäßig keinen Ersatz.(Ist ja Dein Verfahren.)
Einzige Ausnahme: die Partei ist so mittellos, dass sie selbst die eigenen Reisekosten nicht aufbringen kann. Ohne PKH braucht man da normalerweise gar nicht dran zu denken und selbst mit PKH ist nicht gesagt, dass die Partei auch die eigenen Reisekosten nicht aufbringen kann.
Wenn das absolut nicht geht, dann unbedingt vor dem Termin einen Antrag stellen. Dann wird Fahrkarte DB übersandt.
Erstattungsanträge nach dem Termin werden scheitern, da Du Deine eigenen Reisekosten dann ja schon aufgebracht hast- sie also aufbringen konntest.
Solltest Du die Klage gewinnen, kannst Du Dir Deine Reisekosten selbstverständlich vom Gegner bezahlen lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Im Falle des Obsiegens hat der Kläger einen Anspruch auf Ersatz der angemessenen Fahrtkosten.



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2x Hilfreiche Antwort

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