Fahrtkosten - Verfahrenskosten

26. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
mavo67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten - Verfahrenskosten

hallo ihr lieben.
ich hätte da mal wieder eine kleine frage an euch.

ich bin wegen einer ow. angeklagt worden(handy am steuer).das ganze ging vor gericht und ich wurde wie erwartet freigesprochen.
nun meine frage:wie sieht es mit fahrtkosten b.z.w.verd.ausfall aus.

ein dank für eure mühe
gruß mavo67

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9548x hilfreich)

Die sind Teil der Verfahrenskosten. Über die Verfahrenskosten wurde im Urteil eine gesonderte Entscheidung getroffen [§ 464 StPO , sowie ff. --> gelten auch im gerichtlichen OWi-Verfahren]. Bei einem 'Freispruch' (und nicht etwas nur einer 'Einstellung') werden sie in aller Regel der Staats-/Landeskasse auferlegt (bis auf ganz wenige Ausnahmen, wie z.B. wenn eine vorsätzliche fälschliche Selbstanzeige zu dem Verfahren geführt hätte).

Wurden Sie von einem Anwalt vertreten? Falls ja, werden Ihre notwendigen Kosten und Auslagen in aller Regel diesem mitüberwiesen - zusammen mit seinem Honorar, daß ja (im Rahmen RVG) ebenfalls von der Staats-/Landeskasse zu tragen wäre.

Falls Sie nicht von einem RA vertreten wurdem, müssen Sie selbst einen Erstattungsantrag bei der Gerichtskasse einreichen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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