Fahrtkosten - Wenn man einen Prozess vor einem Amtsgericht gewonnen hat?

6. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Jo.H123
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 19x hilfreich)
Fahrtkosten - Wenn man einen Prozess vor einem Amtsgericht gewonnen hat?

Hallo,

eine hoffentlich ganz einfache Frage.

Wenn man einen Prozess vor einem Amtsgericht ohne einen eigenen Anwalt einzuschalten gewonnen hat :dance: und mehrere hundert km mit dem eigenen PKW für den Termin angereist war, wie und wie hoch kann man dann die Fahrtkosten geltend machen?

Gibt es eine pauschale Entschädigung für die "Zeit"?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Soweit mir bekannt ist, wird VOR dem eigentlichen Termin gefragt, ob man Kosten (z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten) geltend machen möchte. Wird dies bejat, erhält man einen Audruck für den Richter, der diesen dokumentiert. Diesen kann man binnen 3 Monaten schriftlich bei der zuständigen Gerichtskasse einreichen.

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn Du den Prozess gewonnen hast, muss der Gegner die notwendigen Auslagen erstatten. Diese sind mit einem Antrag auf Festsetzung der Kosten an das Gericht geltend zu machen.Das Gericht setzt fest, zahlen muss der Gegner.Pro gefahrenem Kilometer kannst Du 0,25 EUR beantragen.Du gibst einfach die gefahrenen Kilometer an und multiplzierst sie mit 0,25 EUR. Auch die Zeit ist zu entschädigen.Hattest Du Verdienstausfall muss Du Dir das von Deinem Arbeitgeber bestätigen lassen. Dann kriegst Du maximal 17 EUR pro Stunde. Hasr Du für die Termineallerdings Urlaub genommen oder arbeitslos gibt es deutlich weniger. Warst Du länger von zu Hause weg, gibt es auch noch eine Art "Zehrgeld". Hier kommt es drauf an, wie lange Du wegwarst.
Die von Spreeperle geschilderte Verfahrensweise gilt nicht für Parteien.

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Fahrtkostenersatz
(...)

(2) Bei Benutzung eines eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs werden

1. dem Zeugen oder dem Dritten (§ 23) zur Abgeltung der Betriebskosten sowie zur Abgeltung der
Abnutzung des Kraftfahrzeugs 0,25 Euro,

(...)

für jeden gefahrenen Kilometer ersetzt zuzüglich der durch die Benutzung des Kraftfahrzeugs aus Anlass der
Reise regelmäßig anfallenden baren Auslagen, insbesondere der Parkentgelte(...)

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#4
 Von 
guest-12318.07.2011 10:01:00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort



#7
 Von 
klaraX
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

sind eigentlich auch Fahrten zum Anwalt -Erstberatung- durch die unterliegende Partei zu zahlen. Gerichtsstand lieg 400km entfernt und der Anwalt sitzt am Gerichtsort?

Klara x

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
klaraX
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Jetzt habe ich das noch gefunden:
Reisekosten einer Partei zur erstmaligen Information ihres Prozessbevollmächtigten sind in der Regel erstattungsfähig
Nach ständiger Rechtsprechung der Klägerin bei Beauftragung eines Prozessvertreters vor Ort, hier ( NRW - Berlin), das Recht zuzubilligen ist, ihren Prozessvertreter persönlich kennenzulernen und zu instruieren. Folglich wäre bei unmittelbarer Beauftragung eines in Berlin angesiedelten Anwaltes mindestens eine Informationsreise der Klägerin zu ihrem Prozessvertreter angefallen und diese Kosten, die ebenfalls erstattungsfähig wären, entsprechen der Höhe nach den Reisekosten, die in der Person des Unterzeichners angefallen sind.

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