Folgender Fall:
Person A wird durch einen Anwalt vertreten.
Person A erhält eine Klageschrift eines Gerichts zugestellt.
Person A ist geschockt, da sie doch einen Anwalt beauftragt hat.
Der Anwalt von Person A meint in der Stellungnahme dazu, dass "etwas wohl an uns vorbei gegangen sein muss".
Im späteren Schriftverkehr gibt Anwalt von Person A jedoch an, dass ein Brief der Gegenpartei mit der Androhung einer Klage bei diesem eingetroffen ist.
Person A hat jedoch niemals diesen Brief erhalten, noch zu Gesicht bekommen, und somit nichts von einer Klageandrohung der Gegenpartei gewußt.
Person A hat direkt eine Klageschrift vom Gericht erhalten, wurde somit vor vollendete Tatsachen gestellt.
Wie sieht hier die rechtliche Situation aus ?
Falsche Auskunft durch Anwalt ?!
25. Oktober 2007
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Frage vom 25. Oktober 2007 | 13:47
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 4x hilfreich)
Falsche Auskunft durch Anwalt ?!
#1
Antwort vom 25. Oktober 2007 | 14:05
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 171x hilfreich)
Wie sieht hier die rechtliche Situation aus ?
Die Klage ist nun offensichtlich rechtshängig.
#2
Antwort vom 29. Oktober 2007 | 12:39
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1301x hilfreich)
Eine Klage sind noch keine 'vollendete Tatsachen'. Dies wäre erst ein rechtskräftiges Urteil.
Wenn Sie das außergerichtliche Schreiben früher erhalten hätten, hätten Sie dann der Forderung nachgegeben?
Erst dann kann Ihnen ja durch die Klage ein Schaden entstanden sein.
Und jetzt?
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