Falsche Auskunft durch Anwalt ?!

25. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.12.2012 13:20:13
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)
Falsche Auskunft durch Anwalt ?!

Folgender Fall:

Person A wird durch einen Anwalt vertreten.
Person A erhält eine Klageschrift eines Gerichts zugestellt.

Person A ist geschockt, da sie doch einen Anwalt beauftragt hat.
Der Anwalt von Person A meint in der Stellungnahme dazu, dass "etwas wohl an uns vorbei gegangen sein muss".
Im späteren Schriftverkehr gibt Anwalt von Person A jedoch an, dass ein Brief der Gegenpartei mit der Androhung einer Klage bei diesem eingetroffen ist.
Person A hat jedoch niemals diesen Brief erhalten, noch zu Gesicht bekommen, und somit nichts von einer Klageandrohung der Gegenpartei gewußt.
Person A hat direkt eine Klageschrift vom Gericht erhalten, wurde somit vor vollendete Tatsachen gestellt.

Wie sieht hier die rechtliche Situation aus ?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 171x hilfreich)

Wie sieht hier die rechtliche Situation aus ?

Die Klage ist nun offensichtlich rechtshängig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1301x hilfreich)

Eine Klage sind noch keine 'vollendete Tatsachen'. Dies wäre erst ein rechtskräftiges Urteil.

Wenn Sie das außergerichtliche Schreiben früher erhalten hätten, hätten Sie dann der Forderung nachgegeben?

Erst dann kann Ihnen ja durch die Klage ein Schaden entstanden sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.407 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.748 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.