Falsche Person verklagt wegen Verschleierung

15. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Falsche Person verklagt wegen Verschleierung

Aishe Amir aus Pusemuckel ersteigert ein Auto zu 1700€. In der Beschreibung steht, dass das Fahrzeug innerhalb 7 Tagen bezahlt und abgeholt werden muss.
Eine männliche Person kontaktiert den Verkäufer und teilt mit, daß er mal vorbeikommen will und das Auto ansehen. Der Verkäufer weist darauf hin, das die Kaufentscheidung mit abgegebenem Gebot bereits gefallen ist und bittet um zeitnahe Anzahlung und Abholung. Der Anrufer legt auf und schaltet sein Telefon aus. Bei einem Rückruf meldet sich ein Mann mit "Schrotthandel Müller", legt aber auf als er das Anliegen des Anrufers erkennt.
Der Verkäufer erhält dumme Mails von einer Person, die über das emailkonto des Käufers kommuniziert, mit dem Inhalt, daß hier gar nichts mehr passieren wird, kein Geld, keine Abholung und daß das Auto von der kleinen Schwester ersteigert wurde die am PC gespielt hat.
Tage später schreibt ein anderes ebay-Mitglied den V. an und fragt ob eventuell das Auto noch da sei, man wäre interessiert. V. steckt in der Klemme weil er keinen Stellplatz mehr hat und unbedingt Geld braucht. Nach Absage des Höchstbietenden tritt er mit dem Interessenten namens Polinski aus Halbstadt in Verhandlung. Diese erscheinen zu zweit. Bei einem Rückruf des V. auf eine Handynummer des Interessenten meldet sich ein Mann mit Müller. Auf die Frage des V. ob er etwas mit Schrotthandel Müller zu tun hat, verneint das der Angerufene. Die "Polinskis" handeln das Auto auf 900€ herunter und V. ist unter Zugzwang mangels Stellplatz, also akzeptiert er.
Bei Abholung erscheinen Polinskis mit einem Pritschen-Lkw mit Halbstädter Kennzeichen. In dieser Stadt ist auch Schrotthandel Müller angesiedelt. V. fragt Polinskis, ob sie etwas mit Schrotthandel Müller zu tun haben, die verneinen das. Sie wollen sich den Anhänger von V. ausleihen um das Fahrzeug nach Halbstadt zu bringen. Bei Abholung hat V das Auto bereits aufgeladen und verzurrt. Er macht ein Foto davon, wie der Anhänger am Lkw hängt, um das Kennzeichen zu haben. Verabredet ist, daß der Anhänger in 2-3 Wochen zurückgebracht wird, weil V ihn derzeit auch nicht braucht.
Leider kommt der Anhänger erst Monate später zurück und das ohne Auffahrschienen und Gurte. Polinskis sagen zwar, sie kümmern sich drum oder bezahlen, es passiert aber nichts.
V recherchiert den Namen der Höchstbietenden und erfährt, daß diese einen Bruder und eine Schwester hat. Daraus ergibt sich für V das Bild, daß der Bruder Ali der Aische Amir hier der Übeltäter war, der ersteigerte und nicht bezahlte. Also verklagt sie Ali Amir aus Pusemuckel auf Schadensersatz in Höhe der Differenz und benennt aber auch die Aische als Verantwortliche, sollte Ali nicht der Verursacher sein, da sie als rechtmässiger Käufer in Erscheinung tritt. V verklagt Polinskis aus Halbstadt auf Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffung von Auffahrschienen und Gurten.
Nun schreibt der Anwalt von Ali Amir, dieser hätte nichts damit zu tun, weil der Lebensgefährte von Aische, Herr Antonio Müller das gemacht hätte, mit Zeugenadresse. Auch behauptet er, daß Antonio vom Verkauf zurücktrat weil das Auto mangelhaft gewesen sei, wie er bei einem Ortstermin habe feststellen können.
Er habe das dann seiner Mutter erzählt die das ihrem Lebensgefährten Peter Polinski erzählt habe und der hätte dann Interesse am Auto gehabt und Kontakt aufgenommen. Die Mutter heisse aber nicht Polinski sondern Müller. Auch diese Personen wohnen an der gleichen Adresse wie Antonio. An dieser Adresse befindet sich auch Schrotthandel Müller.
Was ist nun mit der Klage? Ist die nun ungültig oder tritt Aische an die Stelle des Bruders, weil das über ihr ebaykonto ersteigert wurde? Oder der geständige Antonio Müller, der hier als Entlastungszeuge für Ali Amir auftritt?
Oder sind jetzt alle fein raus weil V in dem Durcheinander keine andere Chance hatte als den Verursacher zu vermuten und das Recht mal wieder auf der Seite der Kriminellen ist.
Alle Personen traten mit verschleierter Identität auf.
Kann V. den Antonio Müller wegen Betruges rankriegen? Schliesslich passt hier §263 StGB :
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn ja, verlängert sich dann die Frist? Die Anklage ging fristgerecht ein um Ali Amir zu erwischen. Seitdem war Jahreswechsel. Eine erneute Schadensersatzklage gegen Aische Amir oder Antonio Müller wäre verjährt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

warum kann eigentlich niemand mehr ordentlich lesbar zusammenfassen? Wir wollen hier Rechtsprobleme diskutieren, aber keine Romane lesen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Welcher Irrtum wurde denn erregt oder unterhalten, welchen rechtswidrigen Vermögensvorteil wurde erzielt oder wie wurde das Vermögen geschädigt?

Zitat (von papalagi):
Die "Polinskis" handeln das Auto auf 900€ herunter und V. ist unter Zugzwang mangels Stellplatz, also akzeptiert er.

Der V. scheint ein schlechter Pokerspieler zu sein. Wenn man von 1700€ auf 900€, dann hatte das Auto schlicht nicht diesen Wert, was sich auch aus den nicht vorhanden Kaufinteresse von anderen potentiellen Käufern ergibt.

Ach ja es sind zwei von einander getrennt Sachverhalte: Der Autoverkauf und der Anhänger. Das eine scheint mit dem anderen nichts zu tun haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn man einen Kaufvertrag mit "Polinski" abschließt, ist es unlogisch "Amir" zu verklagen.

Von einer Verschleierung kann ich nichts erkennen - "Polinski" hat offenbar nie gesagt man würde im Auftrag von "Amir" oder "Müller" handeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Grundsätzlich könnte der VK den Erstkäufer auf Schadensersatz verklagen (wegen der Nichterfüllung konnte er bei einem Zweitverkauf nur einen geringeren Kaufpreis erzielen, die Differenz ist der Schaden).

Das Problem ist, daß man dem Erstkäufer wohl keine beweisbare Frist zur Abholung gesetzt hat - wenn man Pech hat, könnte der immer noch auf dem Auto bestehen, dann sieht es ganz mau aus, weil man dann gerichtsfest nachweisen müßte, daß die Gegenseite den Ablauf so, wie er letztlich passiert ist, von Anfang an geplant hat.

Hier ist also wohl nichts mehr zu wollen.

Zitat (von papalagi):
Alle Personen traten mit verschleierter Identität auf.


Es kommt mir etwas seltsam vor, wieso man jemandem ein Auto verkauft, ohne sich den Ausweis zeigen zu lassen.

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