Meine Frage lautet:
Wenn A(nwalt) B verklagt auf Zahlung einer außergerichtlichen Gebühr und B nun festgestellt hat, dass die Gebührenrechnung bereits formal falsch ist, was passiert dann, wenn B dies dem Gericht mitteilt ? (B hat bereits zu Anfang der Klage umfangreich begründet, warum er die Klage an sich für unbegründet und unzulässig hält, ein Gütetermin findet im Oktober statt).
Hat A(nwalt) nun noch Gelegenheit, die Forderung zu korrigieren oder ist die Klage an sich dann unzulässig und wird abgewiesen.
Hinweis: es handelt sich hier sicherlich nicht um ein Versehen, dass diese Rechnung falsch ausgestellt wurde. Danke für Eure Infos. F.
-----------------
""
Frage bzgl. Klageabweisung
19. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juli 2010 | 14:01
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 12x hilfreich)
Frage bzgl. Klageabweisung
#1
Antwort vom 19. Juli 2010 | 21:05
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 76x hilfreich)
Wenn die Forderung höher ist als der tatsächlich bestehende Anspruch, dann wird das Gericht der Klage in der berechtigten Höhe stattgeben und im Übrigen abweisen.
-----------------
""
#2
Antwort vom 22. Juli 2010 | 17:48
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 47x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wenn die Forderung höher ist als der tatsächlich bestehende Anspruch, dann wird das Gericht der Klage in der berechtigten Höhe stattgeben und im Übrigen abweisen. <hr size=1 noshade>
Grundsätzlich richtig, aber:
quote:<hr size=1 noshade>Wenn... B nun festgestellt hat, dass die Gebührenrechnung bereits formal falsch ist, was passiert dann... <hr size=1 noshade>
Guckst du § 10 RVG .
Sollte die Gebührenrechnung nicht "nur" inhaltlich, sondern tatsächlich schon formal falsch sein, kann der RA nix verlangen, solange er keine ordnungsgemäße Abrechnung erstellt hat. Die Klage müsste also insgesamt abgewiesen werden.
(Näheres kann man natürlich ohne Kenntnis der konkreten Rechnung nicht sagen)
Reicht der RA im Prozess eine formal ordnungsgemäße Rechnung nach, müsste man diese prüfen und die Forderung zumindest in de Höhe, in der sie auch inhaltlich berechtigt ist, "sofort" anerkennen, dann würde der Kläger die Kosten des Prozesses tragen.
-- Editiert am 22.07.2010 17:49
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verfahrensrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Juli 2010 | 14:06
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 12x hilfreich)
Hallo, danke für Deine Antwort. Nun noch eine (dumme??) Frage:
Handelt es sich um einen formalen Fehler wenn der Anwalt in einer Rechnung wegen außergerichtlicher Tätigkeit ./. 0,75 gem Vorbemerkung 3 (4) VV von der Geschäftsgebühr in Abzug bringt anstatt die Verfahrensgebühr, die er im Vorfeld für die gleiche Sache bei der Rechtsschutzversicherung für Kündigungsschutzklage etc. einkassiert hat?
Danke für eine Info.
Gruß F.
-----------------
""
#4
Antwort vom 24. Juli 2010 | 16:17
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 47x hilfreich)
quote:
Handelt es sich um einen formalen Fehler wenn der Anwalt in einer Rechnung wegen außergerichtlicher Tätigkeit ./. 0,75 gem Vorbemerkung 3 (4) VV von der Geschäftsgebühr in Abzug bringt anstatt die Verfahrensgebühr, die er im Vorfeld für die gleiche Sache bei der Rechtsschutzversicherung für Kündigungsschutzklage etc. einkassiert hat?
Aus meiner laienhaften Sicht: klares Nein
Begründung: Wenn die Rechnung nachvollziehbar ist, insbesondere erkennbar wird, wieviel der Anwalt worauf anrechnen will oder auch nicht, geht´s also um die Frage, ob die Anrechnung in dem ausgewiesenen Umfang den gesetzlichen Vorgaben entspricht, oder nicht.
Das hat nichts mehr mit Formalien zu tun.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.971
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten