Frage zu: Vollmacht gemäß § 141 Abs. 3 ZPO

1. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Frage zu: Vollmacht gemäß § 141 Abs. 3 ZPO


Hallo zusammen,


mich würde folgendes Szenario und seine möglichen Folgen rein interessehalber interessieren.

Angenommen man ist Kläger und bekommt eine Ladung zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Güteverhandlung vor einem Landgericht. Das persönliche Erscheinen wird angeordnet.

Nun rät der Anwalt dazu, mittels einer ihm auszustelenden Vollmacht gemäß $ 141 Abs 3 ZPO der Güteverhandlung fern zu bleiben.

Nehmen wir an man erteilt diese Vollmacht, würde sich aber als Besucher (öffentliche Sitzung) in den Gerichtssaal begeben. Soweit ja alles möglich, doch was wären wohl die Folgen, wenn dies herauskommen würde. Verhindert kann man dann ja wohl kaum gewesen sein.

Wie geschrieben wird die Frage rein interessehalber gestellt. Bin gespannt und sage schon mal vielen Dank.

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1 Antwort
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#1
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Ist vermutlich zu kompliziert?

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