Hallo,
wenn man Prozeßkostenhilfe vom Gericht gewährt bekommt, ist man ja verpflichtet alle Änderungen diesen auch mitzuteilen.
Was noch nicht genau für mich nachvollziehbar ist, was dies alles einschließt.
Im konkreten Fall:
Bei Beantragung der Prozeßkostenhilfe war ein PKW (Wert ca. 1000 €) vorhanden und auch in die Antragsunterlagen vermerkt. Nun wurde dieser PKW verkauft und ein anderer PKW auch mit ca. 1000 € "Wert" erworben. Ist dies dem Gericht mitzuteilen oder ist dies nicht relevant?
Viele Grüße
Vronie
-- Editier von Vronie am 12.10.2015 12:26
Frage zur bewilligten Prozeßkostenhilfe
12. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 12. Oktober 2015 | 12:25
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur bewilligten Prozeßkostenhilfe
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Oktober 2015 | 12:23
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Grundsätzlich geht es um "wesentliche Änderungen in den Vermögensverhältnissen". Das ist nicht schon dann gegeben, wenn man eine Sache durch eine gleichwertige austauscht.
Und jetzt?
Schon
266.786
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten