Frage zur bewilligten Prozeßkostenhilfe

12. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Vronie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur bewilligten Prozeßkostenhilfe

Hallo,

wenn man Prozeßkostenhilfe vom Gericht gewährt bekommt, ist man ja verpflichtet alle Änderungen diesen auch mitzuteilen.

Was noch nicht genau für mich nachvollziehbar ist, was dies alles einschließt.

Im konkreten Fall:
Bei Beantragung der Prozeßkostenhilfe war ein PKW (Wert ca. 1000 €) vorhanden und auch in die Antragsunterlagen vermerkt. Nun wurde dieser PKW verkauft und ein anderer PKW auch mit ca. 1000 € "Wert" erworben. Ist dies dem Gericht mitzuteilen oder ist dies nicht relevant?

Viele Grüße

Vronie

-- Editier von Vronie am 12.10.2015 12:26

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Grundsätzlich geht es um "wesentliche Änderungen in den Vermögensverhältnissen". Das ist nicht schon dann gegeben, wenn man eine Sache durch eine gleichwertige austauscht.

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