Frist für erhebung einer Klage wegen Prozessbetrug

20. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Spongebob01
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)
Frist für erhebung einer Klage wegen Prozessbetrug

Hallo
eine frage:

wenn man Aufgrund eines Gerichtsurteils der meinung ist es liegt Prozessbetrug vor,wie lange hat man nach Urteilsspruch die möglichkeit den vermuteten prozessbetrug anzuzeigen?

habe widersprüchliche angaben gehört.

1. 1 monat nach urteilsverkündung
2. bis fünf jahre(einem Urteil entnommen)

was stimmt nun?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1704x hilfreich)

§77b I StGB - 3 Monate ab Kenntnis der begründenden Umstände.

Nach 5 Jahren ist die Verfolgung in jedem Fall verjährt, §78 StGB .

1 Monat nach Urteilsverkündung bezieht sich wohl auf Rechtsmittel im aktuellen Verfahren.

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