Hallo
eine frage:
wenn man Aufgrund eines Gerichtsurteils der meinung ist es liegt Prozessbetrug vor,wie lange hat man nach Urteilsspruch die möglichkeit den vermuteten prozessbetrug anzuzeigen?
habe widersprüchliche angaben gehört.
1. 1 monat nach urteilsverkündung
2. bis fünf jahre(einem Urteil entnommen)
was stimmt nun?
Frist für erhebung einer Klage wegen Prozessbetrug
20. Juni 2007
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Frage vom 20. Juni 2007 | 19:46
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 15x hilfreich)
Frist für erhebung einer Klage wegen Prozessbetrug
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#1
Antwort vom 20. Juni 2007 | 21:00
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1704x hilfreich)
§77b I StGB
- 3 Monate ab Kenntnis der begründenden Umstände.
Nach 5 Jahren ist die Verfolgung in jedem Fall verjährt, §78 StGB
.
1 Monat nach Urteilsverkündung bezieht sich wohl auf Rechtsmittel im aktuellen Verfahren.
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