Frist gewahrt wenn Klage bei "falschem" Gericht?

13. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
marc-berlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Frist gewahrt wenn Klage bei "falschem" Gericht?

Also folgendes Problem, das mich zur Zeit beschäftigt.
Vielleicht kennen sich da insbesondere die Berliner besonders gut aus.
Kläger erhebt Klage beim Amtsgericht Tiergarten, allerdings reicht er die Klage in der Turmstaße (Kriminalgericht) ein und nicht beim eigentlich zuständigen - ebenfalls AG Tiergarten - Lehrter Straße.
Wenn die Klageschrift in der zuständigen Geschäftsstelle der Lehrter Straße eingeht wäre sie verfristet, wenn man nicht sagen kann, dass die Frist gewahrt wurde, als sie in der Turmstraße einging.
Weiss da jemand Rat oder besser Entscheidungen?
Meine Frage wäre also "ist das AG Tiergarten (Kriminalgericht Turmstraße) gleich AG Tiergarten (Zivilsachen)"?
Eine überraschende Fragestellung auf die ich spontan keine Antwort wusste und die mich nun länger beschäftigt als mir lieb ist.


-- Editiert von marc-berlin am 13.05.2008 18:40:10

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

tja, wie wäre es mit einem Anruf bei der Rechtsantragstelle der Zivilabteilung?

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marc-berlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

tja, die haben auch keine antwort darauf;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Normalerweise werden falsch zugestellte Schreiben von Amts wegen an die richtigen Adressen mit der Hauspost weitergeleitet. In aller Regel wird der Posteingangsvermerk von der Dienststelle angebracht mit Datum und in aller Regel auch als fristgerecht eingegangen anerkannt, auch wenn es vielleicht 1 oder 2 Tage durchs AG gegeistert ist.

Völlig schleierhaft ist mir ein "Kriminalgericht". Meinst Du vielleicht das KG (Kammergericht) ? Das ist die Landesgerichtliche Instanz des AG Berlin (heißt in Berlin Kammergericht). Und die dürften das dann problemlos an die Dienstelle Amtsgericht weiterleiten sofern ein richtiger Adressat erkennbar ist (Aktenzeichen wäre wohl wichtig).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marc-berlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

nein nein, ich meine schon das AG Tiergarten. Das Gebäude in der Turmstraße ist eben ein Kriminalgericht. Die Zivilabteilung des AG Tiergarten befindet sich aber in der Lehrter Straße.
Und das ist ja gerade mein Problem.
Das eine ist ein Kriminalgericht, und das andere ein Zivilgericht, beide aber heißen AG Tiergarten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

tja, der Begriff Kriminalgericht wird in Berlin noch inoffiziell verwendet. Gemeint ist die Strafabteilung des AG Tiergarten, die zentral alle Berliner Strafsachen auf Amtsgerichtsebene erledigt. Es gibt noch diverse andere AGe, aber die machen halt keine Strafsachen. Um die Sache noch verwirrender zu machen, ist das LG Berlin auch noch im gleichen Gebäude.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
marc-berlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

ich weiss das mit dem LG. also ich habe es mir eigentlich auch so gedacht, dass das AG Tiergarten = AG Tiergarten ist. denn an der tür in der lehrter str. steht auch "dienststelle zivilabteilung" o.ä. und im internet wird es ebenfalls als zivilabteilung beschrieben. die bezeichnung als abteilung lässt für mich auch nur den schluss zu, dass es unabhängig vom gebäude sein muss. schliesslich sind familiengerichte auch nur "abteilungen" der amtsgerichte und da kommt ja auch keiner auf die idee zu sagen, dass es ein anderes gericht ist.

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