Fristen bei Ordnungswidrigkeit

3. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb524595-94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristen bei Ordnungswidrigkeit

Hallo

Ich habe am 27.08.2019 einen Anhörungsbogen zu einen Vorwurf am 01.04.2019 nach §47 abs 1 Owig zugesendet bekommen.

Ich soll fahrlässig unbefugt Verpackungsmüll einer Mahlzeit und Geränkedosen außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage abgelagert haben.

Jetzt ist das ganze schon bald 5 Monate her und ich habe keine Ahnung was an diesem Tag war usw.

Gilt da nicht normal eine Frist von 3 Monaten wenn an diesem Tag etwas gewesen wäre?

MfG

-- Editiert von fb524595-94 am 03.09.2019 18:25

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Gilt da nicht normal eine Frist von 3 Monaten wenn an diesem Tag etwas gewesen wäre?


Nein, es gilt eine Frist von mindestens 6 Monaten (§ 32 Abs. 2 OWiG )

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