Hallo
Ich habe am 27.08.2019 einen Anhörungsbogen zu einen Vorwurf am 01.04.2019 nach §47 abs 1 Owig zugesendet bekommen.
Ich soll fahrlässig unbefugt Verpackungsmüll einer Mahlzeit und Geränkedosen außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage abgelagert haben.
Jetzt ist das ganze schon bald 5 Monate her und ich habe keine Ahnung was an diesem Tag war usw.
Gilt da nicht normal eine Frist von 3 Monaten wenn an diesem Tag etwas gewesen wäre?
MfG
-- Editiert von fb524595-94 am 03.09.2019 18:25
-- Editiert von fb524595-94 am 03.09.2019 18:25
Fristen bei Ordnungswidrigkeit
3. September 2019
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Frage vom 3. September 2019 | 18:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristen bei Ordnungswidrigkeit
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#1
Antwort vom 3. September 2019 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Gilt da nicht normal eine Frist von 3 Monaten wenn an diesem Tag etwas gewesen wäre?
Nein, es gilt eine Frist von mindestens 6 Monaten (§ 32 Abs. 2 OWiG )
Und jetzt?
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