Fristen für Bußgeld Mahnung Vollstreckung

5. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
bigshaman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 16x hilfreich)
Fristen für Bußgeld Mahnung Vollstreckung

Wer kennt die Bußgeld Mahnung Vollstreckungs-Fristen


Ich bekomme einen Bußgeldbescheid in einigen Tagen oder eine Zeugenanhörung, (VerkehrsOWI) fahre aber vorher 9 Wochen in den Urlaub (Sahara) und will zahlen kann aber erst wenn der Gelbe Brief gelandet ist. Jemand anderes kann meine Post nicht öffnen!

Stimmt es das die Fristen folgendermmaßen lauten
Bußgeldbescheid
2 Wochen Einspruchsfrist
2 Wochen Weiterbarbeitung
Dann die Mahnung (4 Wochen nach Bußgeldbescheid)
Dann 6 Wochen später Vollstreckungsbescheid
und nochmal 2 Wochen Einspruchsfrist
Also 12 Wochen vor Vollstreckung.

Oder kann das jemand besser zusammenfügen?
Danke



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 169x hilfreich)

Wenn Sie nachweisen können, daß Sie im Urlaub gewesen sind (Hotelbuchung/Flugunterlagen usw.), beginnt die Frist wieder von vorn. Versenden Sie Ihre Belegkopien per Einschreiben - Rückschein, weil sie sonst ja sowieso als nicht angekommen gelten.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 185x hilfreich)

quote:
Wenn Sie nachweisen können, daß Sie im Urlaub gewesen sind (Hotelbuchung/Flugunterlagen usw.), beginnt die Frist wieder von vorn.


Nicht bei OWi`s. Da hat die Rechtsprechung einen sechswöchigen Zeitraum für Wiedereinsetzung definiert. Bei längerer Abwesenheit ist eine Fristversäumnis nicht mehr unverschuldet, wenn kein Dritter für die Post bestellt wird.

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