Hallo, eine kurze Frage:
Angenommen die Klägerpartei würde eine Fristverlängerung, um auf meine Klageerwiderung zu antworten, beantragen, wird man da als Beklagte benachrichtigt oder müsste man das selbst beim Gericht erfragen? Danke.
Fristverlängerung - Benachrichtigung
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Worin soll denn die Benachteiligung liegen?
wirdwerden
Ja. Durch das Gericht.Zitatwird man da als Beklagte benachrichtigt :
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Benachteiligt? Glaube du hast dich verlesen . Okay danke!
Da ich keine Mitteilung erhalten habe, kann ich wohl davon ausgehen, dass die Gegenseite zu meiner Klageerwiderung keine Stellungnahme abgegeben hat. Dann wird wohl demnächst ein Urteil erfolgen? Wann kann ich denn bei einem Amtsgericht denn damit etwa rechnen?
Es gab nun eine Klage und eine Klageerwiderung bei einem vereinfachten (also rein schriftlichen) Verfahren, die Fristen sind also nun abgelaufen. Kann ich denn nun die nächsten Tage mit einem Urteil rechnen oder eher erst in ein paar Wochen / Monaten? Ist natürlich klar, dass mir niemand ein genaues Datum nennen kann, vielleicht einfach ein Erfahrungs-Durchschnittswert. Danke.
ZitatWorin soll denn die Benachteiligung liegen? :
Fristverlängerungsantrag der Gegenseite und Antwort durch das Gericht, ob oder ob nicht und wenn ja, bis wann.
ZitatKann ich .... mit einem Urteil rechnen :
Kommt auf den Bezirk, das Gericht und dessen Auslastung an
Zitatdie nächsten Tage :
Das wäre utopisch.
Zitaterst in ein paar Wochen :
Je nach Bezirk, sportlich.
Zitatoder eher erst in ein paar / Monaten? :
Wahrscheinlich.
-- Editiert von spatenklopper am 20.10.2020 11:40
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