Fristversäumnis durch RA?

5. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
nemogu
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristversäumnis durch RA?

Hallo und guten Tag

Mein Problem ist, das ich in einem StPO Prozess Verurteilt wurde, das war am 31.05.2012. Ich bin damals ohne RA zum Prozess gegangen, zum einen weil ich z.Zt. keine RSV hatte und zum anderen weil der Pflichtverteidiger wegen der einfachheit der Sache abgelehnt wurde.

Ich dachte das unter diesen Voraussetzungen eine Verurteilung ohnehin nicht in Frage kommt.

Aber wie so oft im Leben, war das eine Falschannahme und im Zweifel für den Angeklagten gibt es wohl in der Deutschen Rechtsprechung nicht.

Ich wurde Verurteilt und habe dann am 02.06. am PC ein Schreiben mit einem Berufungsantrag an das LG via PC-FAX über den Kostenlosen Dienst von primafax versendet.

Ich habe leider keinen Drucker, wenn ich etwas Ausdrucken muss dann kann ich mir das an mein Analoges Fax versenden um es in der Hand zu halten.

Bislang war das auch nie ein Problem und der gartis Dienst der primafax ist auch Zuverlässig und gibt mir per e-mail feedback und Übertragungsprotokoll.

Habe seit dem FAX nichts mehr von der Sache gehört, dachte das LG hat halt auch mehr als nur meine Sache zu bearbeiten.

Am 21.02.2013 habe ich dann eine Abschrift des AG Urteils i.d.S. erhalten und am 23.02.2013 gleich die Zahlungsaufforderung der Staatsanwaltschaft.

Bin dann doch zu eimen RA, weil ja mein Berufungsantrag nicht Berücksichtigt wurde.

Dieser RA wollte nach Akteneinsicht die Wiedereinsetzung in den Vorherigen stand und die Berufung beantragen und hat als Nachweis des Berufungsantrages das Fax Übertragungsprotokoll zur Berufung an das LG angegeben.
Danach war dann auch wieder lange Ruhe und bei meinen Nachfrage erhielt ich immer die Antwort "Nichts neues!"

Am 10.06.2013 erhalte ich ein Schreiben vom LG mit dem Beschluss das der Antrag unzulässig sei. Als Begründung wird angegeben das das der RA am 04.04.2013 mit Frist bist 05.05.2013 den Inhalt des Berufungsantrages dem LG übermitteln soll, da das Faxprotokoll alleine nichts ausreicht!

Diese frist hat der RA ungetaner Dinge verstreichen lassen und deshalb gab es den Negativ Beschluss.

Am 12.06. habe ich dem RA per Mail und Fax von dem LG Beschluss in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten.

Am 25.06. bekomme ich einen Brief vom RA mit der Kopie des LG Beschlusses als Anlage für meine unterlagen, ohne weiteren Kommentar!

Was kann ich denn jetzt noch machen?

Auf diesen RA habe ich so keine lust mehr, der Zersägt doch alles durch Verschleppung!

Es wäre doch ganz einfach gewesen von mir das Schreiben zum Berufungsantrag an das LG zu übermitteln, so wie es gefordert wurde, das hätte ich von hier aus machen können falls das erlaubt sei.

Bisher hat ja die Kommunikation per e-mail mit ihm eigentlich reibungslos geklappt, warum hat er wohl das so in den Sand gefahren?

Kann man da noch was retten?

VG Mujo

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18 Antworten
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#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
zum einen weil ich z.Zt. keine RSV hatte und zum anderen weil der Pflichtverteidiger wegen der einfachheit der Sache abgelehnt wurde.


Und zum dritten, weil eine RSV bei nur vorsätzlich begehbaren Straftaten (also praktisch allem außer fahrlässiger KV und fahrlässiger Tötung) grundsätzlich nicht eintritt.

quote:
Ich dachte das unter diesen Voraussetzungen eine Verurteilung ohnehin nicht in Frage kommt.


Du dachtest, wenn man ohne Anwalt erscheint, wird man nicht verurteilt? Du bist lustig...

quote:
Aber wie so oft im Leben, war das eine Falschannahme und im Zweifel für den Angeklagten gibt es wohl in der Deutschen Rechtsprechung nicht.


Offenbar gab es ja keine begründeten Zweifel an deiner Schuld. Daß du ohne Anwalt erscheinst, begründet jedenfalls keine.

quote:
Kann man da noch was retten?


Strafrechtlich nicht; Fristversäumnisse des Anwalts gehen zu Lasten der Partei. Zivilrechtlich könntest du Schadensersatz fordern, dazu müßtest du aber nachweisen, daß du bei einer Berufung freigesprochen bzw. deine Strafe reduziert worden wäre. Kannst du das?
War die Berufung aussichtlos, ist dir auch kein Schaden entstanden. Für ein Versäumnis ohne Schaden gibt es aber auch keinen Schadensersatz.

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#2
 Von 
nemogu
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für ihre meinung.

quote:
War die Berufung aussichtlos, ist dir auch kein Schaden entstanden. Für ein Versäumnis ohne Schaden gibt es aber auch keinen Schadensersatz.


Wer will das ohne Berufung beurteilen?
quote:
Du dachtest, wenn man ohne Anwalt erscheint, wird man nicht verurteilt? Du bist lustig...

Nein, das wäre wirklich lustig.

Ich bin davon ausgegangen das mein Argument, das eine Erlaubnisfreie Sache, eben so wie es im Duden steht keiner besonderen Genehmigung bedarf oder Zustimmung bedarf gerade im hinblick auf die Tatsache das Millionen Bürger diese Erlaubnisfreiheit uneingeschränkt nutzen.
Da könnte man dann auch das Spazierngehen, das erlaubnisfrei ist, untersagen und das auf dem eigenem Grund und Boden. So etwas ist mir wieder jeder Logik und einfach Unvorstellbar, zumindest solange man damit keine Strafbare Handlung begeht.

Das geht aber wieder zu weit von meiner Frage weck!

Ich kann mir das nicht vorstellen, jeder Handwerker wird bei Pfusch bestraft, warum kein RA?

Wer so vorgeht sollte es besser gleich bleiben lassen.

Ich Lasse mir vomn Schreiner auch keinen Stuhl mit 2 Beinen Verkaufen, warum darf ein Anwalt das?

VG Mujo

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

quote:
Fristversäumnisse des Anwalts gehen zu Lasten der Partei.


In Zivilsachen ja, in Strafsachen nein.

Man hätte auch noch Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzung beantragen können. Dafür ist es jetzt allerdings in der Tat auch zu spät, so dass allenfalls ein Schadensersatzanspruch bleibt, wenn ein nachweisbarer Schaden entstanden sein sollte.

Ich würde mit dem Kollegen mal über die Gebühren reden.

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#4
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Wer sagt denn, dass überhaupt Wiedereinsetzung gewährt worden wäre?

Ich meine, dass man bei Verwendung irgendwelcher dubioser Email2Fax-Dienste einfach selbst schuld ist, wenn die Übermittlung dann mal doch nicht klappt. Wer keinen Drucker hat, kann auch mit Stift und Papier einen Berufungsschriftsatz fertigen und den persönlich, hilfsweise per Post, an das Gericht übermitteln.


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Mensch Rupp, nächstes Mal such Dir einen Anwalt der Kunstfreund ist, dann wäre das nicht passiert ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
nemogu
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

quote:
Ich meine, dass man bei Verwendung irgendwelcher dubioser Email2Fax-Dienste einfach selbst schuld ist, wenn die Übermittlung dann mal doch nicht klappt. Wer keinen Drucker hat, kann auch mit Stift und Papier einen Berufungsschriftsatz fertigen und den persönlich, hilfsweise per Post, an das Gericht übermitteln.

Das ist ja nun ehrlich Lari-Fari, bei über 1000 Positiv Versendten Faxen und nicht einem negativ Verlauf, warum sollte man bei einer Positiven Übertragungsmeldung noch was per Briefpost/taube usw. versenden?
Ist es nicht die Pflicht des Faxempfängers sein gerät so zu erhalten das die Übermittlungen auch Positiv ankommen.

Gerade bei einem Gericht, wo es mit unter um Existenzen geht, sollte das die Maxime sein, oder?

Wenn dann ein Papierstau, leere Toner, Speicherüberlauf o.ä. das Übertragene Fax nicht zum Vorschein bringen, warum soll da der Absender dafür Leiden?

Wie ist das eigentlich mit der Urteilsübermittlung?
Ich habe gelesen das die Gerichte das Urteil innerhalb 5 Monate Zustellen müssen, bei mir waren es 8 Monate! Ist das Urteil somit überhaupt Rechtskräftig? Ach ja und eine Unterschrift gibt es in dem Urteil auch nicht, weder vom Richter noch vom Urkundsbeamten, ich dachte alles was Rechtskräftig sein soll muss auch unterschrieben sein?

quote:
Mensch Rupp, nächstes Mal such Dir einen Anwalt der Kunstfreund ist, dann wäre das nicht passiert ...

Ich bin zwar nicht Rupp, aber ich Verstehe das so, das wenn der RA mit dem Editor oder mit Schreibmaschine einen 3 Zeiler selbst aufgesetzt hätte z.Bsp. Abs. + Empf + Az. mit dem Text "Hiermit beantrage ich in der Sache Az. gegen das Urteil vom 31.02.2019 Berufung ein, eine Berufungsbegründung wird nachgereicht!" (das war mein Wortlaut zur Berufung) und dann eine Donauwelle darunter und dem Gericht mit dem Übertragungsprotokoll des Faxes entweder von Vornherein oder eben auf die Anfrage so Regiert, wenn er mich schon nicht danach fragt, dann gäbe es wohl keinen Ausweg als die Wiedereinsetzung und somit die Berufung zu zustimmen, oder?

Der Schaden ist doch offensichtlich die Unhaltbare Strafe. Immerhin sagte der RA selbst das er die Verurteilung nicht nachvollziehen kann und das man da etwas über die Strenge geschlagen hat. Er sagte aber auch das ihm selbst schon Passiert ist das Anträge per Fax bei diesem Gericht nicht angekommen seien un das ob wohl er auch mit dem Richter selbst Telefoniert hatte und auch an diesen direkt gefaxt hatte und nicht nur an die Geschäftsstelle und das Allgemeine Fax. Ist schon komisch wenn alle 3 Faxe nicht ankommen, will man da den RA Diskreditieren o.ä.?

So wie ich das nun heraus lese, geht ein erneuter Antrag auf wiedereinsetzung garnicht mehr, gibt es in solchen Sachen eine art gegenklage möglichkeit!

Mfg Mujo

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#7
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
wenn der RA mit dem Editor oder mit Schreibmaschine einen 3 Zeiler selbst aufgesetzt hätte [...] und dem Gericht mit dem Übertragungsprotokoll des Faxes [...]

Ähm, Sie meinen also, der RA hätte den Berufungsschriftsatz, den Sie angeblich eingereicht haben, für Sie fälschen sollen?

Darf ich mal fragen, worum es in Ihrem Verfahren ging? Nicht so rein zufällig Betrug?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nemogu
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

quote:
wenn der RA mit dem Editor oder mit Schreibmaschine einen 3 Zeiler selbst aufgesetzt hätte [...] und dem Gericht mit dem Übertragungsprotokoll des Faxes [...]

Ist Analog zu

quote:
Mensch Rupp, nächstes Mal such Dir einen Anwalt der Kunstfreund ist, dann wäre das nicht passiert ...

von Harry van Sell am 06.07.2013 00:13


In der Sache geht es eigentlich um die Feindschaft mit meinem ex Vermieter, der um jeden Preis die Kalte Räumung suchte, ich habe über 40 Strafanzeigen von diesem erhalten, wegen Tod und Teufel.

Als ich im Urlaub war, hat der wohl die Bude Inspiziert und dabei meine Schreckschußwaffe in der Nachttischschublade entdeckt, hat Fotos davon gemacht und eine Strafanzeige wegen unerlaubten Waffen besitz getätigt. Ich wäre ein Verbrecher und Mörder, eine Gefährdung für die Allgemeinheit.

Jetzt habe ich aber wegen ihm einen Strafe wegen Beleidigung erhalten und 2 Jahre Davor auch schon mal wegen den Stinkefinger an einen Verkehrsraudi was wegen Beleidigung auf die Mütze bekommen und hatte zusammen 80 Tagessätze gesamt Strafe. Die Staatsanwaltschaft hat über die Waffenbehörde geprüft ob ich eine Waffenbesitzerlaubnis habe. Man hatte die Polizei beauftragt die Waffe zu Prüfen und ggfl. Sicher zu stellen. Die Uniformierten Beamten haben meine Schreckschußpistole vor Ort gezeigt bekommen und sind nur Kopfschüttelnd weck gegangen!
2 Wochen Später kommt ein Schreiben der Waffenbehörde, ich soll meine Waffe zur Vernichtung einreichen oder Nachweislich Vernichten lassen, weil ich Vorstrafen von mehr als 60 Tagessätzen habe und somit nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit zum Waffenbesitz habe.

Ich habe der Waffenbehörder widersprochen und erklärt das diese Schreckschusswaffen Erlaubnis und Genehmigungsfrei ist und jeder ab erreichen des 18ten Lebensjahres diese Erwerben und Besitzen darf, also darf auch ich die im alter von 57 Jahren in meinem Nachttisch unterbringen und das kann mir auch keiner Verbieten!

Die Waffenbehörde war da anderer Meinung und hat mir die Kripo zur Hausdurchsuchung und Sicherstellung der Schreckschußwaffe geschickt. Dann gab es einen Strafbefehl dem ich Widersprochen habe, weil ich meinen Erlaubnisfreinen Besitz nicht einfach Aufgebe werde, das ist mein Privates Eigentum. In meinem Privaten Umfeld darf ich das Besitzen und damit machen was ich will, solange ich niemanden Gefährde.

Ich habe im netz ein gutes Beispiel gefunden, wer einen PKW auf seinem Grundstück hat, darf auf seinem Grund und Boden auch ohne Führerschein und Versicherung/Zulassung damit machen was er will und wenn er 100 mal am Tag aus der Garage Raus und Wieder rein Fährt oder bei entsprechender Größe des Grundstück auf seinem Privaten Grund und boden so lange Herum Eiern wie es ihm Passt.
Da Besitzen eine PKW ist Erlaubnisfrei, eine Gefährdung würde nur zustande kommen wenn man mit diesem PKW ohne Vers. Zulassung HU/AU und evtl. ohne Fahrerlaubnis das Private Grundstück Verlassen würde!

Deshalb war ich mir sicher das ich hier eigentlich nichts zu beführchten hatte, denn wie viele Menschen haben solche Schreckschußwaffen, mit einem Luftgewehr oder Luftpistole kann man jemanden auch Verletzen mit der Schreckschußwaffen und Platzpatronen ist das was ganz anderes die müsste man Werfen um jemanden ernsthaft zu Verletzen und kann nicht auf 10m ein Diboli ins Auge bekommen!

Ach ja, meine Anzeige gegen den Vermieter ging ins leere, denn seine Anzeige incl. Foto war Anonym bei der Polizei eingegangen, die Staatanwaltschaft kann ihm das nicht nachweisen, also auch keinen Hausfriedensbruch.

Hier hatte ich eben die größte Hoffnung das in der Berufung dieser Justitzfehler aufgehoben wird.
Auffällig ist auch das das Urteil härter ausgefallen ist als der Strafbefehl und der Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Beauftrage RA meinte auch das sei alles Unfug, er meinte das man zwar auch Erlaubnisfreies Verbieten könnte, aber das die Grundlagen dazu hier nicht vorlagen und das diese AG/Richter für die Überzogene Strenge bekannt sei!

Fazit ist ich soll 1800€uro Strafe zahlen und die nie benutzte Schreckschußwaffen wird eingezogen (ca. 200€) und mir ist es untersagt jegliche Waffen zu besitzen also auch Pfefferspray, Messer mit mehr als 20cm Klingen, usw.
Dabei ging es nur um die Selbstverteidigung um Falle des Falles und das soll/ist mir Verboten.

Mfg Mujo

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Ich bin zwar nicht Rupp,

Frappierend, das es einen derart ähnlichen Fall gibt ...
Nur hatte der Rupp Probleme mit dem Verkauf seiner selbst erstellten Bilder ...



quote:
mit der Schreckschußwaffen und Platzpatronen ist das was ganz anderes die müsste man Werfen um jemanden ernsthaft zu Verletzen

Setzt man die Waffe auf (Kopf, Herzgegend) und drückt ab, wäre auch hier der Tod eine reale Möglichkeit, schwerste Verletzungen sind jedoch sicher.
Ich hoffe das Argument war nicht als Verteidigung gedacht.



Nach der Konkretisierung des Sachverhaltes, kann man auch gezielter diskutieren, welche Möglichkeitnen gegenden Anwalt bestehen.

Welches PTB-Zeichen bzw. welche PTB-Nummer hatte denn die in Deinem Besitz befindliche Waffe?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Frappierend, das es einen derart ähnlichen Fall gibt


Harry, ich glaube du bist - genau wie ich - über ein paar Schlüsselworte gestolpert, hier vor allem "erlaubnisfrei":


quote:
das eine Erlaubnisfreie Sache, eben so wie es im Duden steht keiner besonderen Genehmigung bedarf oder Zustimmung bedarf gerade im hinblick auf die Tatsache das Millionen Bürger diese Erlaubnisfreiheit uneingeschränkt nutzen


Aber ich glaube, daß wir den TE zumindest früher schon mal hier hatten, denn an die Nummer mit der "erlaubnisfreien Waffe" erinnere ich mich gut.

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#12
 Von 
nemogu
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ich dachte das sei ohne Bedeutung, es geht nicht um die Sache sondern um das Verhalten meines RA's!

Soll aber auch kein Geheimnis sein:
PTB: 609 ( 769 )
Beschuss: Köln 1998 ( 2001 )
Kaliber: 9 mm PAK
Magazinkapazität: 8 Schuß
Länge: 215 mm
Höhe: 140 mm
Breite: 35 mm
Gewicht: 1270 g ( PTB 769: 1300 g )

Und zur Sache selbst, scheint es einen zuwachs an Problemen mit diesen Sachen zu geben, es verwundert daher nicht das mehr Menschen mit solchen Problemen zu kämpfen haben!

Das ist auch wieder LariFari, warum sollte jemand 2 mal das gleich schreiben...

Also Schwerste Verletzung kann ich mir kaum Vorstellen, denn es gibt wohl nur einen Knall der Treibladung, da aber kein Geschoss angetrieben wird, kann auch nichts nach vorne Ausstoßen und Verletzen. Ich könnte mir nur Vorstellen das bei Unsicherer Munition ein Hitzestrahl den Lauf verlassen könnte und eben bei einem Aufsatzschuß Verbrennungen hervorrufen kann.

Genau kann ich das eigentlich garnicht sagen, meine War ein Sondermodell in Glänzenden Chrom gehalten und daher mehr ein Schmuckstück und sollte gerade meiner Frau in meiner Abwesenheit (Bin öfter Lange Zeit auf Montage Auserhaus) ebwas mehr Sicherheit Vermitteln und es wurde damit noch nie ein Schuß Abgefeuert in der hoffnung das diese auch auf alle Zeiten so bleibt! Sie hört nachts wenn sie alleine ist die Flöhe husten und kann dann nicht mehr Schlafen, seit dem die Schreckschußwaffe da ist, kann sie wenigstens wieder einschlafen.

Diese Regeln des Gesetzes greifen hier tief in die Persönlichkeitsrechte ein wie ich meine, einfach so blind derartige Enteignungen vorzunehmen, gegen eigentlich Suveräne Bürger, das ist doch in einem Demokratischen Staat kaum vorstellbar und ich denke auch nicht haltbar!
Das setzt doch jeden der Seine Meinung so Verbreitet wie ihm der Schnabel gewachsen ist die Mausperre auf und enteignet ihn seine Rechte und Spaltet diesen von den Rechten anderer ab! Bei Kriminellen, Räubern, Drogenabhängigen usw. kann ich das ja Verstehen, aber wegen Angeblicher Beleidigung, wenn ich mir das so überlege, was hat man nicht schon alles zu mir Gesagt, ****** Ausländer, Cameltreibe, Eselsficker, macht dich heim in dein Juchefeld, uvvm. was dieser Vermieter mir schon alles an den Kopfgeworfen hat, er hat sogar eine Truppe Jugendlicher in grünen Bomberjacken dafür Bezahlt abends um 23 Uhr vor dem Haus zu stehen und zu Gröhlen "Deutschland den Deutschen, Ausländer Raus!" mit so Drohungen wie "Wir Räuchern die aus, komm raus!" Ich bin dann auch Raus, Frau und Kinder haben im Haus vor Angst Geheult wie blöde, habe mir ein ca. 1m Eisenrohr Geschnappt die Polizei angerufen und bin dann Raus, aber wie ich Richtung Hoftor gehe und meinen Bauhelm Anziehe, und das Eisenrohr am Zaun erklingen lasse, haben die sich einfach aus dem Staub gemacht, so sind eben echte Helden, die wissen wann es zeit ist Weck zu rennen! Die Polizei konnte natürlich mal wieder nichts Feststellen, hat mir die Möglichkeit eröffnet eine Anzeige zu erstatten, sollte dafür zu denen auf's Revier kommen wenn ich mal Zeit habe. Übrigens, die ganze Zeit über war diese Waffe in meinem Besitz, keiner hat es gewusst und ich habe sie auch nie Benutzen wollen, ob wohl das da sicher viele möglichkeiten gab!

Was hätte ich Anzeigen wegen Beleidigung stellen können, aber meine, vom nicht Deutschen, wo wären die geendet...

Aber egal, es geht darum das mein RA hier aus meiner Sicht eindeutig Bockmisst gebaut hat, der Anfrage des Gerichtes hätte man innerhalb dieser 4 Wochen doch Angemessen Antworten können, wenn er schon nicht das SChreiben von mir Anfodert, hätte er doch erklären könne das inhaltlich nur dei Berufung unter Späterer Stellungnahmen beantragt wurde, evtl. halt auch den Trick mit der Abschrift

quote:
wenn der RA mit dem Editor oder mit Schreibmaschine einen 3 Zeiler selbst aufgesetzt hätte [...] und dem Gericht mit dem Übertragungsprotokoll des Faxes [...]

Ausführen können, ich wäre ihm nicht böse gewesen, jetzt aber bin ich Stink Sauer auf dessen Verhalten und den Verlauf i.d.S.

VG Mujo

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
gegen eigentlich Suveräne Bürger


Es gibt keine "souveränen Bürger". Jeder Bürger ist ein Teil vom Volk, und alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Mit dem "sovereign citizen " bist du in der Ecke derjenigen, die sich aus dem Staat ausklinken wollen (aber natürlich weiterhin alle Benefits wie Straßen, Gesundheitsversorgung und Schutz vor Kriminellen behalten wollen), ohne ihn physisch zu verlassen (z.B. eine Insel in internationalen Gewässern zu kaufen und da so souverän zu sein, wie man will).

quote:
es geht darum das mein RA hier aus meiner Sicht eindeutig Bockmisst gebaut hat


Dann müßtest du ihn verklagen und das Gericht müßte dann inzidentiell prüfen, wie eine Berufungsverhandlung ausgegangen wäre. Solange es also keine Beweise gibt, die Berufung erfolgversprechend gemacht hätten (dummes Beispiel: es hat sich doch noch ein Alibizeuge gemeldet), ist das relativ aussichtslos.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Ich habe im netz ein gutes Beispiel gefunden, wer einen PKW auf seinem Grundstück hat, darf auf seinem Grund und Boden auch ohne Führerschein und Versicherung/Zulassung damit machen was er will


Das ist übrigens auch so pauschal falsch; das gilt z.B. nicht für Grundstücke mit öffentlichem Charakter (Laiendeutsch: alles, was nicht umzäunt/umfriedet ist).

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 310x hilfreich)

Also, grundsätzlich haftet der Anwalt (mit seiner Haftpflichtversicherung) für eigene Versäumnisse.

Du musst diese allerdings klar beziffern können.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
es geht darum das mein RA hier aus meiner Sicht eindeutig Bockmisst gebaut hat

Unzweifelhaft ist ein Fristversäumnis durch einen RA als "Bockmist" einzustufen.
Bei der Frage der Haftung und des daraus resultierenden Schadensersatz, spielt es jedoch keine Rolle ob er "Bockmist" gebaut hat. Maßgeblich wäre hier wie sich der "Bockmist" auf den Mandanten und seine Lage ausgewirkt hat, sprich wie hätte das Urteil ohne Einfluss durch den "Bockmist" gelautet.



quote:
ich dachte das sei ohne Bedeutung, es geht nicht um die Sache sondern um das Verhalten meines RA's!

Nein, beides hängt miteinander zusammen.
Wenn aufgrund der Umstände eine Verurteilung sicher gewesen wäre, würde die Fristversäumnis nicht mehr ins Gewicht fallen, eine Klage gegen den Anwalt wäre daher mit sehr hoher Warscheinlichkeit Geldverschwendung.


Wenn z.B. die PTB Nr. gefehlt hätte, wäre die Sache eigentlich aussichtslos gewesen.

Genauso wichtig ist, weshalb man verurteilt wurde, also die Urteilsbegründung.



Wenn einen jedoch das Kostenrisiko nicht wirklich interessiert, könnte man auch ohne sorgfältige Prüfung den Anwalt verklagen.





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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
denn es gibt wohl nur einen Knall der Treibladung,

Und die dabei entstehenden heißen Gase? Werden ins Multiversum gebeamt?



quote:
da aber kein Geschoss angetrieben wird, kann auch nichts nach vorne Ausstoßen und Verletzen.

Doch die heißen Gase. Bei Gaspatronen ist das sogar der Sinn und Zweck, das Reizgas nach vorne zu verschießen.
Bei Platzpatronen ebenso.



quote:
Ich könnte mir nur Vorstellen das bei Unsicherer Munition ein Hitzestrahl den Lauf verlassen könnte und eben bei einem Aufsatzschuß Verbrennungen hervorrufen kann.

Du vergisst die Energie (=Druck) mit der die Gase die Mündung verlassen, Hitze ist nicht das einzige Problem ...



Sollte vorgenannt Argumentation jemals vor einer Behörde geäußert worden sein, zusammen mit dem
quote:
und dabei meine Schreckschußwaffe in der Nachttischschublade entdeckt,
, dann ahne ich schon aus welcher Richtung die Urteilsbegründung kommt.





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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
nemogu
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

quote:

Wenn einen jedoch das Kostenrisiko nicht wirklich interessiert, könnte man auch ohne sorgfältige Prüfung den Anwalt verklagen.


Wo könnte man überhaupt einen Anwalt finden der gegen seinen Berufs Kollegen vorgehen würde um im Interesse des Mandanten zu handel.

Ach ja, der RA hat sich nun herabgelassen mir zu Antworten.
Ich hatte im 2 Sachen zugetragen, beide hat er nicht Abgewickelt und in der anderen Sache nicht nicht mal einen Anfang gemacht!

In der Strafsache hatte er Akteneinsicht beantragt und erhalten und darauf hin die Wiedereinsetzung in den Vorherigen stand beantragt, was ja nun bekanntlich wegen der Fristversäumnis geplatzt ist!

Nun schreibt er, er hätte ja gar keine Fristversäumnis, da er ja nicht mal ein Mandat hatte! Sehr komisch...

Für was war ich bei ihm und habe alles besprochen und Vollmachten unterschrieben und Honorarvereinbarungen geschlossen.

Er Schreibt auch das er mich um vereinbarung eines Lokaltermins in seiner Praxis gebeten hatte.

Das ist richtigt, ich habe ihm auf diese e-mail zum Kanzleitermin geantwortet er solle mir doch einfach den nächst möglichen Termin zukommen lassen!

Dazu schreibt er, das habe er nicht gemacht, weil er kein Online Anwalt ist!

Das ist doch ein Bäcker der seine Brötchen mit Schlechten Wasser Bestreicht damit man nicht merkt wie Vertrocknet die sind.

Wo könnte ich einen RA im Rhein/Main/Neckar Kreis finden der mir erfolgreich helfen könnte.

VG Mujo

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