GWZ behauptet Brief nicht abeschickt -Zwangsgeld

5. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Pascali
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 12x hilfreich)
GWZ behauptet Brief nicht abeschickt -Zwangsgeld

Hallo,

was wäre wenn...

ich habe von der GWZ ein Schreiben erhalten hätte - schon Monate her. Da mußte ich etwas ausfüllen für sone Wohnungsstatistik. Das hätte ich auch getan & denen zugeschickt. Jetzt käme ein Schreiben von denen, wo die behaupten ich hätte es denen nicht zugeschickt. Und ich soll wieder das gleiche Dingens ausfüllen(innerhalb von 14 Tagen). Alles auf meine Kosten versteht sich.
Und wenn ich es nicht tue, dann muß ich ein Zwangsgeld zahlen.
Jetzt habe ich ich natürlich Angst, dass die es wieder verschwinden lassen & ich dann das Zwangsgeld zahlen muß.

Ich habe denen erstmal geschrieben, dass ich es bereits ausgefüllt habe per e-mail. Sind die 14 Tage somit erstmal aufgehoben - da ja Aussage gegen Aussage steht?

Vielen Dank & ein schönes Wochenende!

Pascal

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-- Editiert o0Pascal0o am 05.05.2012 11:53




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo

quote:
Das hätte ich auch getan & denen zugeschickt.
Ich denke mal, du meinst du hast es getan, statt hättest.
Nur wie kannst du das beweisen? Schonmal darüber nachgedacht, dass dein zurückgesendeter Brief einfach bei der Post verloren gegangen sein kann!?

quote:
Jetzt habe ich ich natürlich Angst, dass die es wieder verschwinden lassen & ich dann das Zwangsgeld zahlen muß.
Das Ganze einfach als Einschreiben senden, dann hast du einen Beleg, wenn die es annehmen und dann versemmeln, ist es nicht deine Schuld...

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#2
 Von 
Pascali
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat:
Ich denke mal, du meinst du hast es getan, statt hättest.

ja - genau.

quote:
Nur wie kannst du das beweisen? Schonmal darüber nachgedacht, dass dein zurückgesendeter Brief einfach bei der Post verloren gegangen sein kann!?

Und wer ist dann Schuld? Die Post - doch nicht ich. Oder muß ich dann die Post in Regress nehmen, wenn ich das Zwangsgeld zahlen muß?

quote:

Das Ganze einfach als Einschreiben senden, dann hast du einen Beleg, wenn die es annehmen und dann versemmeln, ist es nicht deine Schuld...

Das Einschreiben sagt aber doch nichts über den Inhalt aus. Könnte ja auch eine Mickey-Mauss-Geburtstagskarte drin sein.
Und dann darf ich noch die Einschreibungskosten zahlen. Oder darf ich dass dann Unfrei versenden. Grundsätzlich zahlen die das Porto ja auch(wo ich das damals abgesendet hatte). Rückumschlag war auch mit dabei. Nur die Arbeitszeit mußte ich bezahlen & das Verbrauchsmaterial.

Folgendes wäre ja noch gut zu wissen: Ich habe denen ja erstmal geschrieben, dass ich es bereits ausgefüllt habe per e-mail. Sind die 14 Tage somit erstmal aufgehoben - da ja Aussage gegen Aussage steht?

-- Editiert o0Pascal0o am 05.05.2012 17:21

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

quote:
Und wer ist dann Schuld? Die Post - doch nicht ich. Oder muß ich dann die Post in Regress nehmen, wenn ich das Zwangsgeld zahlen muß?
Es istnicht deine Schuld, aber stellt sich trotzdem die Frage, wie kannst du beweisen, dass dudas gesendet hast, DU musstes beweisen können! Kannst du es nicht beweisen, ist es halt dein Pech! Das warein ganz normaler Brief, selbst wenn du es beweisen könntest, auchdan wäre mit Regress bei der Post wohl nicht viel drin, da einnormaler Brief eine unversicherte Sendung ist, somit auchnichts anKosten versicher ist.

quote:
Das Einschreiben sagt aber doch nichts über den Inhalt aus. Könnte ja auch eine Mickey-Mauss-Geburtstagskarte drin sein.
Zwar möglich, aber recht unwahrscheinlich! Du kannst das Schreiben aber auch persöhnlich dort hin bringen und dir dort den Empfang quittieren lassen, ist sicher auch möglich!

quote:
Grundsätzlich zahlen die das Porto ja auch
Das hat ja jeder Haushalt ausfüllen müssen, jedoch hat man die Rücksendekosten dafür selberübernehmenmüssen, da wurde nichts gezahlt. Hast du evtl einen UnfreienUmschlag zurückgesendet? WEnn ja, dann brauchst du dichicht wundern, dass dort nichts eingegangen ist.

quote:
Folgendes wäre ja noch gut zu wissen: Ich habe denen ja erstmal geschrieben, dass ich es bereits ausgefüllt habe per e-mail. Sind die 14 Tage somit erstmal aufgehoben - da ja Aussage gegen Aussage steht?
Nö, wieso sollte eine Mial (von der du ja nichtmal weisst, ob diese überhaupt dort eingegangenist) da einen Aufschub bewirken. Aussage gegen Aussage? Du bist in derBeweispflicht, nicht die, wenn du denen den Zugang nicht beweisen kannst, dein Pech!

Ich würde einfach die Einschreibegebühren übernehmen, dann hätte ich meine Ruhe und gut is, aber musst ja du wissen...



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#4
 Von 
Pascali
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Das Einschreiben sagt aber doch nichts über den Inhalt aus. Könnte ja auch eine Mickey-Mauss-Geburtstagskarte drin sein.

quote:
Zwar möglich, aber recht unwahrscheinlich!

Genial! Dann wäre man raus aus dem Schneider & müsste keine Daten preisgeben wofür man auch noch bezahlt. Empfehlen tue ich 'das' natürlich Niemanden.

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Naja, bei deinem Gedanken machst du aber einen Fehler, wenn du eine "Geburtstagskarte" oder was auch immer sendest, musst du ja immer noch beweisen, dass du das wirklich angeforderte gesendet hast, was du ja immer noch nicht könntest, ausser du hast Zeugen!
Es ist nur unwahrscheinlich, dass der Empfänger eines Einschreibens behauptet da war nichtdas drin was drin sein sollte.

Nur mal so als Beispiel das Postamt wo sich die GEZ befindet muss wohl sehr schlampig arbeiten, da dor so gut wie jeder normal gesendete Brief verloren geht, jedoch die EInschreiben dort dann doch ankommen und dort sagt die GEZ auch nicht, in dem Brief war ein anderer Inhalt ;)

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#6
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:
Naja, bei deinem Gedanken machst du aber einen Fehler, wenn du eine "Geburtstagskarte" oder was auch immer sendest, musst du ja immer noch beweisen, dass du das wirklich angeforderte gesendet hast, was du ja immer noch nicht könntest, ausser du hast Zeugen!


Nein, der Fehler ist ein anderer:

Wenn der Empfänger behaupten möchte, da sei eine Mickey-Mouse-Karte drin gewesen, wird er die schon vorweisen können müssen. (Und ich unterstelle jetzt mal nicht, daß Behörden oder sonstige normale Empfänger bewußt falsch zum Inhalt eines empfangenen Briefes vorzutragen wagen.)

Wenn aber der TE wirklich so eine Karte schickt, dann wird der Empfänger das logischerweise auch beweisen können, sodaß er dann doppelt dumm da steht (weil er sich vor Gericht ggfs. noch einer Falschaussage schuldig gemacht hat, Mindeststrafe 6 Monate).


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