Gericht Urteil

29. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vale450
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Gericht Urteil

Hallo,

Angenommen, man verliert bei einem Zivilen Gerichtsverfahren. Es gehe um eine Beispiels Summe von 10 000 Euro.
Im Urteil würde stehen:

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Was würde dies für den Gewinner, also dem die 10 000 zustehen würden, aber auch für den Schuldner, bedeuten?
Bzw was kann man genauer unter diesem Satz verstehen?

Welche vor und Nachteile ergeben sich jeweils für die Beteiligten?

Wenn nur dieser Satz alleine steht - kann der Schuldner die vorläufige Vollstreckbarkeit trotzdem abwenden?

-- Editiert von Moderator am 29.08.2019 00:31

-- Thema wurde verschoben am 29.08.2019 00:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Vale450):
Bzw was kann man genauer unter diesem Satz verstehen?


Das Urteil ist wahrscheinlich noch nicht rechtskräftig.

Der Gläubiger muß, bevor er aus dem Urteil vollstrecken kann, einen Betrag in Höhe von 110 % des Betrages
leisten muss, den er vollstrecken möchte.

Eine Sicherungsvollstreckung ist aber auch ohne Sicherheitsleistung möglich.



Zitat (von Vale450):
Wenn nur dieser Satz alleine steht - kann der Schuldner die vorläufige Vollstreckbarkeit trotzdem abwenden?



Der Schuldner könnte die Schulden bezahlen - nötigenfalls unter Vorbehalt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Vale450):
Was würde dies für den Gewinner, also dem die 10 000 zustehen würden, aber auch für den Schuldner, bedeuten?


Der Gewinner müßte Sicherheitsleistung i.H.v. 11.000 EUR bei Gericht hinterlegen und könnte dann 10.000 EUR beim Verlierer vollstrecken.

Zitat:
Wenn nur dieser Satz alleine steht - kann der Schuldner die vorläufige Vollstreckbarkeit trotzdem abwenden?


Normalerweise gibt es doch noch eine Zusatzklausel der Art "...sofern nicht der Beklagte vorab Sicherheitsleistung in gleicher Höhe leistet". Bei dir nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Er kann aber auch nur z.B. 1.100,- EUR als Sicherheitsleistung hinterlegen.


Zitat (von Vale450):
Wenn nur dieser Satz alleine steht - kann der Schuldner die vorläufige Vollstreckbarkeit trotzdem abwenden?


Der Gläubiger kann auf Grund des Urteils jetzt schon vollstrecken, aber er kann noch nicht verwerten außer
über die Sicherheitsleistung.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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