Hallo,
Angenommen, man verliert bei einem Zivilen Gerichtsverfahren. Es gehe um eine Beispiels Summe von 10 000 Euro.
Im Urteil würde stehen:
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Was würde dies für den Gewinner, also dem die 10 000 zustehen würden, aber auch für den Schuldner, bedeuten?
Bzw was kann man genauer unter diesem Satz verstehen?
Welche vor und Nachteile ergeben sich jeweils für die Beteiligten?
Wenn nur dieser Satz alleine steht - kann der Schuldner die vorläufige Vollstreckbarkeit trotzdem abwenden?
-- Editiert von Moderator am 29.08.2019 00:31
-- Thema wurde verschoben am 29.08.2019 00:31
Gericht Urteil
29. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 29. August 2019 | 00:23
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Gericht Urteil
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 29. August 2019 | 09:04
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 897x hilfreich)
ZitatBzw was kann man genauer unter diesem Satz verstehen? :
Das Urteil ist wahrscheinlich noch nicht rechtskräftig.
Der Gläubiger muß, bevor er aus dem Urteil vollstrecken kann, einen Betrag in Höhe von 110 % des Betrages
leisten muss, den er vollstrecken möchte.
Eine Sicherungsvollstreckung ist aber auch ohne Sicherheitsleistung möglich.
ZitatWenn nur dieser Satz alleine steht - kann der Schuldner die vorläufige Vollstreckbarkeit trotzdem abwenden? :
Der Schuldner könnte die Schulden bezahlen - nötigenfalls unter Vorbehalt.
gruß charly
#2
Antwort vom 29. August 2019 | 10:44
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatWas würde dies für den Gewinner, also dem die 10 000 zustehen würden, aber auch für den Schuldner, bedeuten? :
Der Gewinner müßte Sicherheitsleistung i.H.v. 11.000 EUR bei Gericht hinterlegen und könnte dann 10.000 EUR beim Verlierer vollstrecken.
Zitat:Wenn nur dieser Satz alleine steht - kann der Schuldner die vorläufige Vollstreckbarkeit trotzdem abwenden?
Normalerweise gibt es doch noch eine Zusatzklausel der Art "...sofern nicht der Beklagte vorab Sicherheitsleistung in gleicher Höhe leistet". Bei dir nicht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verfahrensrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 29. August 2019 | 11:03
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 897x hilfreich)
.
Er kann aber auch nur z.B. 1.100,- EUR als Sicherheitsleistung hinterlegen.
ZitatWenn nur dieser Satz alleine steht - kann der Schuldner die vorläufige Vollstreckbarkeit trotzdem abwenden? :
Der Gläubiger kann auf Grund des Urteils jetzt schon vollstrecken, aber er kann noch nicht verwerten außer
über die Sicherheitsleistung.
gruß charly
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.370
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten