Gericht verweigert Annahme von Brief

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)
Gericht verweigert Annahme von Brief

Hallo,

Ich führe einen Rechtsstreit am Gericht. Am Montag habe ich ein Schriftstück übersendet. Heute kam es ungeöffnet zurück mit der Begründung: "Annahme verweigert!". Wieso das? Adresse ist auf jeden Fall richtig und es ist auch nicht das erste, was ich hin schick. Zudem es auch an ein Postfach ging. Es geht gerade zwar nicht um Fristen, ist aber trotzdem ein wichtiger Brief. Wollt gerade mal da anrufen aber Freitag nach 12Uhr erreicht man ja keinen mehr. Woran kann es liegen, dass der Brief nicht angenommen wurde?

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-- Editiert Moderator am 11.01.2013 16:02

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Woran kann es liegen, dass der Brief nicht angenommen wurde?


Meine Glaskugel sagt: an allem möglichen.

Gerichte verweigern eigentlich nie die Annahme; bist du sicher, daß es korrekt adressiert war (also insbesondere erkennbar war, daß es sich um einen Schriftsatz handelt und nicht um Werbepost)?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

quote:
Gerichte verweigern eigentlich nie die Annahme


Deswegen wunder ich mich ja. Hab auch noch nie gehört, dass sowas passiert ist. Adresse hab ich verglichen. Die stimmt. Sonst würde glaub ich auch eine anderer Grund drauf stehen.

Es war halt ein normaler weißer Briefumschlag. Ich hab jetzt nicht extra noch mal drauf geschrieben, dass es ein Schreiben ist. Aber wie Werbung sah es jetzt auch nicht gerade aus.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Hab jetzt doch noch einen am Gericht erreicht. Die meinen, es wäre ein Fehler der Post und ich soll es einfach nochmal schicken...na toll

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.06.2015 19:28:53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei mir ist es nun auch schon das zweite mal passiert. Das kuriose, die Briefe mit der Annahmeverweigerung kamen immer erst dann zurück wenn die Frist abgelaufen ist. Das ist doch schon sehr merkwürdig.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Mal ne ganz simple Frage an diejenigen, die hier schreiben, dass ihre Briefe nicht vom Gericht angenommen werden: Waren die Briefe auch hinreichend frankiert?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Waren die Briefe auch hinreichend frankiert?



Einen anderen Grund gibt es in der Tat nicht.


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#7
 Von 
go322558-44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, der erste Brief ging sogar per Einschreiben wegen der Bewislast. Der zweite Brief war zwar nur ein ganz normaler Brief, wurde aber ebenfalls am Schalter aufgegeben. Und die machen da dann die Briefmarke rauf und versenden dann die Post. Und, warum wird der Brief erst 9 Tage später ungeöffnet mit dem Aufkleber "Annahme verweigert" zurück geschickt? Ich hege da in meinen Fall einen bestimmten Verdacht. Meine Einlassungen sollen wohl nicht rechzeitig da sein um das Verfahren gegen mich "negativ" laufen zu lassen. Wenn der Anwalt der Klägerseite mich als Lügner, Menschen mit niedrigen IQ und Wiederholungstäter ganz normal in seinen Schreiben betiteln darf und meine Beschwerden auch noch ignoriert werden, dann ist es mir mehr als merkwürdig.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Dass ein Gericht ein Schreiben aus reiner Boshaftigkeit nicht annimmt, glaube ich schlicht nicht. Das dürfte tatsächlich auch gar nicht durchführbar sein. Die Post kommt nämlich an der Poststelle an und wird von dort verteilt in die einzelnen Geschäftsstellen. Und da sitzt dann erstmal nicht der Richter sondern eine Geschäftsstellenbeamtin oder sonstige Juztizangestellte. Dem Richter werden die Akten dann mit der (geöffneten) Post vorgelegt. Die Mitarbeiter der Poststelle werden von dem jeweiligen Verfahren normaler Weise gar nichts wissen. Die Geschäftsstelle kennt zumindest die Verfahrensbeteiligten. Von daher müssten sehr viele Leute instruiert werden, damit auch wirklich die Post von Herrn X zurückgewiesen wird. Und warum sollte das der Richter machen wollen?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wenn auch extrem unwahrscheinlich, will ich nicht ausschließen, das es irgendwo (Post/Poststelle) jemandem gibt der diese Briefe abfängt weil er der Gegenseite extrem nahe steht?



Denn die Poststelle öffnet diese Schreiben in der Regel und versehen die Schreiben mit entsprechenden Eingangsstempeln.



Verfügt man noch über die verschlossenen Umschläge oder zumindest über die Umschläge mit den Verweigerungsvermerken?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go322558-44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Also, die Briefe kamen mit einen Aufkleberzurück die so aussehen.
Obere Streifen Gelb mit der schwarzen Aufschrift "Deutsche Post" und dem Posthorn
Dann wird der Aufkleber Rosa. Dort steht "Zurück/Retour CN 15
Darunter kommt links in Deutsch Kästchen Englisch
Empfänger unter der
Anschrift nicht zu
ermitteln

Empfänger verzogen

Annahme verweigert dieses Kästchen hat ein Kreuz

Empfänger verstorben

Nicht abgeholt

sonstiges

Dann ist der Rücksendetag Zurück/Retour
DP MA 1107

So war es auch auf den Einschreiben gewesen.

Den ersten habe ich zwar nicht mehr, hatte damals angerufen und mir wurde gesagt das ich ihn dann nochmal schicken soll, aber die Frist ist dafür abgelaufen um ihn anzuerkennen. Den zweiten Brief habe ich hier vor mir liegen. Der ist noch verschlossen und in keinster Weise beschädigt.



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go322558-44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Rücksendetag war der 11.07

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Der zweite Umschlag ist unerheblich, da die Frist ja schon abgelaufen war.

Da der erste Umschlag nicht mehr existiert und auch sonst keine Beweise für die geschilderten Umstände vorliegen, wird ein derartiges Vortragen vor Gericht als "Schutzbehauptung" gewertet werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Wenn auch extrem unwahrscheinlich, will ich nicht ausschließen, das es irgendwo (Post/Poststelle) jemandem gibt der diese Briefe abfängt weil er der Gegenseite extrem nahe steht?



Dann wäre es doch viel einfacher, die Schreiben einfach verschwinden zu lassen.

Im übrigen könnte ich mir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorstellen, wenn die Annahmeverweigerung beweisbar ist. Für Gerichte dürfte da nichts anderes gelten als für normale Empfänger bei grundloser Annahmeverweigerung.

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