Guten Tag,
ich hatte einen Blitzerfoto bekommen und dagegen Einspruch eingelegt weil kein Foto mitgesendet wurde und ich es zu 70% aussschließen konnte das ich es war.
Foto ist dann gekommen und ich musste einsehen das ich es doch war.
Leider habe ich dann nichts weiter unternommen.
Nun habe ich eine Vorladung vom Gericht bekommen.
Ich weiß ja jetzt das ich es gewesen bin und habe lediglich vergessen ein Brief auzusetzen.
Kann ich das nun immernoch machen oder muss ich zu dem Termin erscheinen?
Was passiert wenn ich zu dem Termin nicht erscheine?
MfG
-----------------
""
Gerichtliche Vorladung
27. Oktober 2012
Thema abonnieren
Frage vom 27. Oktober 2012 | 15:58
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtliche Vorladung
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Oktober 2012 | 22:00
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Da gucken wir einfach mal in § 74(2) OWiG
: "Bleibt der Betroffene ohne genügende Entschuldigung aus, obwohl er von der Verpflichtung zum Erscheinen nicht entbunden war, hat das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache durch Urteil zu verwerfen." Sie könnten natürlich auch einfach Ihren Einspruch zurückziehen, entweder per Brief oder, falls der Termin sehr dicht bevorsteht, per Fax.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
Schon
266.760
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten