Gerichtliche Vorladung

27. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kaliber69
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtliche Vorladung

Guten Tag,
ich hatte einen Blitzerfoto bekommen und dagegen Einspruch eingelegt weil kein Foto mitgesendet wurde und ich es zu 70% aussschließen konnte das ich es war.
Foto ist dann gekommen und ich musste einsehen das ich es doch war.
Leider habe ich dann nichts weiter unternommen.
Nun habe ich eine Vorladung vom Gericht bekommen.
Ich weiß ja jetzt das ich es gewesen bin und habe lediglich vergessen ein Brief auzusetzen.
Kann ich das nun immernoch machen oder muss ich zu dem Termin erscheinen?
Was passiert wenn ich zu dem Termin nicht erscheine?

MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Da gucken wir einfach mal in § 74(2) OWiG : "Bleibt der Betroffene ohne genügende Entschuldigung aus, obwohl er von der Verpflichtung zum Erscheinen nicht entbunden war, hat das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache durch Urteil zu verwerfen." Sie könnten natürlich auch einfach Ihren Einspruch zurückziehen, entweder per Brief oder, falls der Termin sehr dicht bevorsteht, per Fax.

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