Gerichtliches Mahnverfahren, Kosten ....

16. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtliches Mahnverfahren, Kosten ....

Hallo liebe rechtliche Gemeinde,
ich beabsichtige u. U. ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Es geht um eine Kleinstsumme in 3stelligen Bereich.
Der Schuldner erhält die kommenden Tage eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung (habe dafür hier und dort erlesen was so alles drin stehen muss), das Ganze per Einschreiben mit Rückschein.
Kann ich hier, die Mahnung/Zahlungsaufforderung, die Kosten dafür in Rechnung stellen ?
Sollte der Schuldner hier bezahlen hätte sich ja der Fall erledigt.
Wenn es dann zum Einleiten des Verfahrens kommt, kann ich dort dann zu der geforderten Summe die Mahnverfahrens-Gebühren dem Schuldner in Rechnung stellen ?
Also geforderte Summe zuzüglich der Verfahrenskosten oder nur geforderte Summe ?
Danke dafür, das jemand sich hier die zeit nimmt und mir versucht zu erklären was ich darf oder auch nicht ...
wegomyway

-- Editiert von wegomyway am 16.01.2021 20:01

-- Editiert von wegomyway am 16.01.2021 20:02

-- Editiert von wegomyway am 16.01.2021 20:02

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Wenn der Schuldner in Verzug steht, und er beweiskräftig angemahnt wurde und dieser zb. die Frist verstreichen lässt, so kann man auch weitere Kosten, die etwa durch das Führen eines Rechtstreits entstehen, geltend machen.

Zitat (von wegomyway):
Kann ich hier, die Mahnung/Zahlungsaufforderung, die Kosten dafür in Rechnung stellen ?
[...]
Wenn es dann zum Einleiten des Verfahrens kommt, kann ich dort dann zu der geforderten Summe die Mahnverfahrens-Gebühren dem Schuldner in Rechnung stellen ?
Also geforderte Summe zuzüglich der Verfahrenskosten oder nur geforderte Summe ?
[...]


a) Mahnkosten können gefordert werden.
b) Wenn der Schuldner im Prozess unterliegt, kannst du auch Gerichts-, Anwalts- und außergerichtliche Kosten (+ sonst. Ansprüche zb. Schadenersatz) geltend machen.
c) s. b)

-- Editiert von Artikel26/Resolution217A(III) am 16.01.2021 21:46

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke für das Feedback. Um das ich das auch kapiere, nochmals ...
Der Schuldner erhält die Tage die Zahlungserinnerung/Mahnung. DAS wird "Einschreiben mit Rückschein" (geht nicht Online, man muss zur Postfiliale).
Das "Einschreiben mit Rückschein" kostet 5,50€.
Kann ich die Kosten dafür zusätzlich zur geforderten Summe einfordern ?
Sollte der Schuldner nicht bis zum Tage der anberaumten Frist gezahlt haben, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Die Kosten dafür fordere ich vom Schuldner ein bzw. gebe diese in der geforderten Summe mit an (einzelner Posten) ?

0x Hilfreiche Antwort

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