Gerichtliches Mahnverfahren - Kostenfestsetzung

26. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Timo2003
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtliches Mahnverfahren - Kostenfestsetzung

Hallo,

ich benötige einen kurzen Rat.

Ausgangssituation:

Energieversorger schickt falsche/zu Hohe Rechnung. Ich nicht bezahlt - Mahnverfahren - Widerspruch - gerichtliches Mahnverfahren. Dort wird der Fehler festgestellt und der Energieversorger stellt eine korrekte Abschlussrechnung aus.

Der Streitwert wurde dann von 500 Euro auf sodann 92 Euro festgesetzt. Vorgerichtliche Kosten in Höhe von 45 Euro wurden vom Kläger auch zurückgenommen.

Folgender Hinweis: Das Gericht weist auf die mögliche Gerichtskostenersparnis hin, wenn eine streitige Entscheidung nicht erfoderderlich wäre.


Wie gesagt, die korrekte Summe wurde von mir an den Energieversorger sofort bezahlt.


Die Klägerin erklärt nun den Rechtsstreit in der Hauptforderung für erledigt und beantragt mir die Kosten für das Verfahren aufzuerlegen.

Ich hab nun zwei Wochen Zeit anzugeben, ob ich die Hauptsache ebenfalls für erledigt erkläre oder widerspreche?!

Was nun? Ich habe ja nicht unbedingt Lust für deren Fehler die Gerichtskosten zu tragen.

Beantrage ich, der Klägerin die Kosten aufzuerlegen? Kann ich die Hauptforderung für erledigt erklären?

Am liebsten wäre mir eine Einstellung des Verfahrens und die Kosten trägt derjenige der das ganze hier verzapft hat ;-)

Über einen genauen Wortlaut "meiner" möglichen Antwort/Antrag wäre ich euch sehr dankbar.


Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen