Liebe Freunde,
es gibt ein paar kurze Fragen zu einem Schreiben des Verwaltungsgerichts in Berlin. Gerne wird hier der bisherigen Verlauf darstellt, um Ratschläge zu erhalten. Allerdings muss die fiktive betroffene Person zunächst eininge Formulierung erfragen und daraus resultierende Reaktionen ableiten.
Der Gerichtsbescheid, zugestellt am 22.04.2024, in einer Verwaltungsstreitsache zwischen der Person und einer Universität (Bewertung Abschlussarbeit), gibt an, dass die Klage abgewiesen wird.
Frage 1 bezieht sich auf die folgende Passage, die ebenfalls am Anfang steht:
"Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des vollstreckbaren Betrages vollstrecken, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet."
Die Person möchte lediglich wissen, wie es weitergeht. Bekomme sie Post vom Gericht bezüglich der Kosten und eine Rechnung von der Gegenseite? Mit den Sicherheiten glaut sie verstanden zu haben, dass das Verfahren fortgesetzt wird und eine Sicherheit im Falle einer nachträglichen Änderung besteht. Dies bringt mich zur nächsten Frage.
Frage 2 betrifft eine Passage am Ende des Schreibens:
"Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheids Zulassung der Berufung oder mündliche Verhandlung beantragen. Der Antrag auf mündliche Verhandlung ist beim Verwaltungsgericht ... Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist beim Verwaltungsgericht ... Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Gerichtsbescheids sind die Gründe darzulegen, aus denen die Berufung zuzulassen ist... . Vor dem Oberverwaltungsgericht (ebenso Antrag auf Zulassung der Berufung) müssen die Beteiligten durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten sein."
Ursprünglich hatte sie aufgrund der enormen Verzerrung des Falls in den Schriftstücken auf eine mündliche Verhandlung bestanden. Nun wurde die Klage abgewiesen, aber sie könnte nun die Zulassung einer mündlichen Verhandlung beantragen. Muss sie nach diesem Antrag auf Zulassung der mündlichen Verhandlung ebenfalls innerhalb dieses Monats bereits den Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, oder wird dies dann nach einer mündlichen Verhandlung noch möglich sein? Kommen durch die mündliche Verhandlung weitere Kosten auf sie zu, und wenn ja, wie hoch sind diese?
Marc
-- Editiert von User am 26. Februar 2024 15:27
-- Editiert von Moderator topic am 26. Februar 2024 16:49
-- Thema wurde verschoben am 26. Februar 2024 16:49
Gerichtsbescheid besser verstehen
Es wurde offensichtlich im schriftlichen Verfahren entschieden. Wir haben also eine das Verfahren auf dieser Rechtsebene abschließende Entscheidung. Dagegen kann man sich durch das Rechtsmittel wehren. Wenn man das tut, dann geht das Verfahren in die nächste Instanz; die Berufungsfrist beträgt üblicherweise einen Monat.
So, jetzt haben wir in diesem speziellen Fall aber noch eine weitere Option, weil die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erfolgte. Man kann eine mündliche Verhandlung beantragen. Das wäre eine prozessgestaltende Maßnahme, welche auf derselben Ebene durchzuführen wäre. Es würde also quasi wieder in die 1. Instanz eingestiegen. Da man nur in ein nicht rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wieder einsteigen kann, und dadurch der Abschluss in dieser Instanz noch nicht möglich ist, kann man auch noch keine Berufung einlegen. Man weiß ja nicht, wie das Gericht entscheiden wird.
Aus dieser Faktenlage ergibt sich dann auch die Beantwortung von Frage 1.
wirdwerden
Herzlichsten Dank Dank Dank für die klare und ausführliche Antwort.
-- Editiert von User am 29. Februar 2024 09:10
Und jetzt?
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