Gerichtskosten in den USA?

11. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.07.2009 10:00:04
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 12x hilfreich)
Gerichtskosten in den USA?

Hallo,
in Detschland können Gerichts- und Anwaltskosten ja ziemlich teuer werden...

Wie sieht eigentlich die Lage sowie die Kostenübernahme in den USA aus?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Super Frage!

Ich hab auch eine:

In Deutschland kann man Prozesse ja manchmal auch verlieren. Wie ist denn so die Lage in den USA?

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#2
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Wie sieht eigentlich die Lage sowie die Kostenübernahme in den USA aus?

Kommt darauf an, z.B. 17 U.S.C. §505 (da geht es um Urheberrechtsverletzungen):

"In any civil action under this title, the court in its discretion may allow the recovery of full costs by or against any party other than the United States or an officer thereof. Except as otherwise provided by this title, the court may also award a reasonable attorney's fee to the prevailing party as part of the costs."

Oder 42 U.S.C. §1988 (b):

"In any action or proceeding to enforce a provision of sections 1981, 1981a, 1982, 1983, 1985, and 1986 of this title, title IX of Public Law 92–318 [20 U.S.C. 1681 et seq.], the Religious Freedom Restoration Act of 1993 [42 U.S.C. 2000bb et seq.], the Religious Land Use and Institutionalized Persons Act of 2000 [42 U.S.C. 2000cc et seq.], title VI of the Civil Rights Act of 1964 [42 U.S.C. 2000d et seq.], or section 13981 of this title, the court, in its discretion, may allow the prevailing party, other than the United States, a reasonable attorney’s fee as part of the costs, except that in any action brought against a judicial officer for an act or omission taken in such officer’s judicial capacity such officer shall not be held liable for any costs, including attorney’s fees, unless such action was clearly in excess of such officer’s jurisdiction."

Die Regel ist aber, daß jede Partei ihren Anwalt selbst zahlt.

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#3
 Von 
guest-12317.07.2009 10:00:04
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 12x hilfreich)

Bei einem klassischen Schadensersatzfall wegen Körperverletzung oder sex. Belästigung wird wohl jede Partei ihren Anwalt selbst tragen, oder?

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#4
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Vermutlich. Ich kann nicht den ganzen U.S.C. auswendig. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamstergirl9
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 35x hilfreich)

Wenn ich eine Klage auf Schadensersatzfall wegen Körperverletzung oder sex. Belästigung am Hals hätte, wären die Gerichts und Anwaltskosten mein geringstes Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.07.2009 10:00:04
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 12x hilfreich)

Wieso denn?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> wären die Gerichts und Anwaltskosten mein geringstes Problem

In den USA nicht, weil du dort deinem Anwalt $200+/Std. bezahlen darfst (im günstigsten Fall), auch wenn dein Gegner nur $100 einklagen möchte und kann.

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