Gerichtskosten übermahne ALG1

21. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb507424-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten übermahne ALG1

Hallo Leute,
ich benötige mal Hilfe.

Ich bin im Moment Arbeitslos und bekomme ALG1

Bei mein KFZ wurde das Getriebe repariert, ca 2500€ hat es gekostet.

Das Getriebe ist nach ca 1,5 Monaten komplett ausgefallen.

Die Werkstatt reagiert nicht auf Anrufe, Nachrichten usw.

Nun wurde ein Anwalt eingeschaltet (heute) dieser Teilte
mir mit, dass eine Klage ca 2000-3000€ kosten wird weil ein Gutachter vom Gericht eingeschalten werden muss und da ich keine Rechtsschutz habe wäre beim verlieren des Falls eine hohe Summe fällig die ich zahlen müsste.

Sehe es aber nicht ein für etwas zu bezahlen und dann
davon abzulassen wenn derjenige ******* gebaut hat.

Wie sieht es aus, gibt es da keine Hilfe vom Staat wenn man wenig einkommen hat um ein Rechtsstreit zuführen?

Habe einen Antrag auf Beratungshilfe gestellt, gibt es kein für Kostenübernahme vom gesamten Rechtsstreit?

Bitte um Hilfe!

Hoffe es ist nachvollziehbar

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Antra auf Prozesskostenhilfe, mal den Anwalt fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

gibt es kein für Kostenübernahme vom gesamten Rechtsstreit? Die Möglichkeit besteht (siehe letzte Antwort), aber wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse in den nächsten 4 Jahren wieder bessern, kann man von Ihnen die Erstattung der Prozeßkostenhilfe fordern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb507424-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber dann sicherlich in Raten Zahlung oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Das kommt auf Ihre finanzielle Situation an und darauf, ob Sie Ihren Pflichten (Mitteilung von Umzügen und Einkommensänderungen) nachkommen: https://www.hartz4hilfthartz4.de/prozesskostenhilfe-rueckzahlung/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb507424-65):
Aber dann sicherlich in Raten Zahlung oder?


Aber doch nur, wenn SIe verlieren im Fall des Obsiegens muss die Gegenseite die Kosten tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Und zudem sollte beachtet werden, dass für den Fall, dass der Prozess verloren geht, die PKH nicht die Kosten der Gegenseite umfasst, für die der TS als Kläger dann haften müsste.

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