Gerichtskosten / -vorschuß

2. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Gerichtskosten / -vorschuß

Bei Klageverfahren sind Gerichtskosten im voraus zu entrichten.

Sind diese Kosten feste endgültige Beträge oder nur Kostenvorschüsse, die noch abgerechnet werden ?

Werden die Kostenvorschüsse nur auf Antrag abgerechnet (wie bei Kostenfestsetzung) ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bei einem normalen zivilrechtlichen Klageverfahren sind stets drei Gebühren nach dem GKG einzuzahlen. Dies wird deshalb als Vorschusshöhe gewählt, weil diese Gebühren anfallen, wenn das Gericht ein Urteil ausspricht. Kommt es zu einer anderen Erledigung, z.B. durch Vergleich oder Klagerücknahme, ermäßigen sich diese Gebühren bis auf eine Gebühr.

Zu den Gerichtskosten im weiteren Sinne zählen jedoch auch noch die Auslagen für Zeugen oder Sachverständige. Hierzu wird zwar auch immer noch ein gesonderter Vorschuss angefordert, aber diese Kosten tauchen auch in der 'Endabrechnung' auf.

Das Gericht rechnet im Übrigen die Vorschüsse von ganz allein ab. Reichen die Vorschüsse nicht aus, gibt es eine Nachforderung. Wurde zu viel gezahlt wird erstattet. Allerdings berücksichtigt das Gericht bei der Abrechnung nicht, wer nach dem Urteil im Verhältnis zwischen den Parteien des Rechtsstreites die Kosten desselben tragen muss. Es guckt praktisch nur, ob sämtliche Gebühren und Kosten gezahlt wurden. Bei einer Nachforderung würde es allerdings schon gucken, wer muss jetzt zahlen. Ist jedoch alles ausgeglichen, dann muss sich die obsiegende Partei die von ihr vorgeschossenen und zu viel gezahlten Kosten über das Kostenfestsetzungsverfahren von der unterlegenen Partei wieder holen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Eidechse, danke für die Erklärung.

"Bei einem normalen zivilrechtlichen Klageverfahren sind stets drei Gebühren nach dem GKG einzuzahlen. "

Welche 3 Gebühren ?
Ich habe bisher nur 1x zahlen müssen. (Außer
nachgeforderte Zeugen, Gutachter Kosten usw.)

"Allerdings berücksichtigt das Gericht bei der Abrechnung nicht, wer nach dem Urteil im Verhältnis zwischen den Parteien des Rechtsstreites die Kosten desselben tragen muss. Es guckt praktisch nur, ob sämtliche Gebühren und Kosten gezahlt wurden. Bei einer Nachforderung würde es allerdings schon gucken, wer muss jetzt zahlen.
Ist jedoch alles ausgeglichen, dann muss sich die obsiegende Partei die von ihr vorgeschossenen und zu viel gezahlten Kosten über das Kostenfestsetzungsverfahren von der unterlegenen Partei wieder holen."

Gehört der Antrag auf Kostenfestsetzung zur
Aufgabe des vert. Anwalts ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Sind diese Kosten feste endgültige Beträge oder nur Kostenvorschüsse, die noch abgerechnet werden ?
Im gewissen Sinn ja.
Die Kosten werden zunächst nach dem vorläufigen Streitwert berechnet.

Welche 3 Gebühren ?
Ich habe bisher nur 1x zahlen müssen.
Die Berechnung wird jedoch bei Gerichtskosten 3,0 ausweisen.

Gehört der Antrag auf Kostenfestsetzung zur
Aufgabe des vert. Anwalts ?

regelmäßig ja.

3x Hilfreiche Antwort

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