Gerichtsort

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Gerichtsort

Ist eine Vereinbarung in einem Vertrag über ein Gerichtsort, das an sich nicht zuständig ist, wirksam ?

Oder wird eine Streitsache
von dem vorgesehenen Gericht abgelehnt und automatisch an das zuständige Gericht verwiesen / weitergeleitet ?

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2 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Also ich meine, dass das Verfahren vom Gericht entweder gleich an das zuständige Gericht weitergeleitet wird, oder wenn es sich doch zuständig fühlen sollte, könnte auch von einer Seite der Antrag gestellt werden, dass das Verfahren an das (eigentl.) zuständige Gericht verwiesen wird.

Ich wurde mal mit einer Klage überzogen. Einmal wegen Zahlung aus 'Geschäftsführung ohne Auftrag' und im zweiten Punkt wegen einer WEG Sache. Beim ersten Termin trennte die Richterin das Verfahren in zwei Verfahren auf. Für WEG war das im Rubrum benannte Gericht, für die Zahlung war der Wohnsitz des Schuldner zuständig (und dieser war halt ein Ort, der nicht im Zuständigkeitsbereich des Gerichtes lag).
Übrigens: Ich habe beide Prozesse gewonnen :grins:

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Prinzipiell ist die Vereinbarung eines Gerichtsstandes möglich.

Wenn sich beide Parteien (tatsächlich) einig sind geschieht dies unproblematisch über § 39 ZPO in dem der Beklagte die Unzuständigkeit nicht rügt.

Ansonsten unter den Voraussetzungen des § 38 ZPO .

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