Ist eine Vereinbarung in einem Vertrag über ein Gerichtsort, das an sich nicht zuständig ist, wirksam ?
Oder wird eine Streitsache
von dem vorgesehenen Gericht abgelehnt und automatisch an das zuständige Gericht verwiesen / weitergeleitet ?
Gerichtsort
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Also ich meine, dass das Verfahren vom Gericht entweder gleich an das zuständige Gericht weitergeleitet wird, oder wenn es sich doch zuständig fühlen sollte, könnte auch von einer Seite der Antrag gestellt werden, dass das Verfahren an das (eigentl.) zuständige Gericht verwiesen wird.
Ich wurde mal mit einer Klage überzogen. Einmal wegen Zahlung aus 'Geschäftsführung ohne Auftrag' und im zweiten Punkt wegen einer WEG Sache. Beim ersten Termin trennte die Richterin das Verfahren in zwei Verfahren auf. Für WEG war das im Rubrum benannte Gericht, für die Zahlung war der Wohnsitz des Schuldner zuständig (und dieser war halt ein Ort, der nicht im Zuständigkeitsbereich des Gerichtes lag).
Übrigens: Ich habe beide Prozesse gewonnen
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