Gerichtsstand bei Schadenersatzklage

23. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Oli2712
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtsstand bei Schadenersatzklage

Folgender hypothetischer Fall:

"K" (Käufer) aus Süddeutschland und "V" (Verkäufer) aus Norddeutschland streiten nach einem über eine ausländische Verkaufsplattform "P" (Plattform) abgewickelten Kaufvertrag. Der "K" gibt eine schlechte Bewertung ab, der "V" beauftragt den Rechtsanwalt "R" mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen auf Entfernung der Bewertung gegenüber "K" und "P". "P" entfernt auf ein Schreiben des "R" hin die Bewertung, "R" rechnet mit dem "V" vereinbarungsgemäß ein niedriges Pauschalhonorar ab, welches dieser auch bezahlt. Das Mandat ist damit beendet.

"V" möchte jedoch auf den Kosten nicht sitzenbleiben und fordert daher den "K" mehrfach außergerichtlich auf, die Kosten zu übernehmen. "K" bestreitet seine Zahlungsverpflichtung, er habe die Bewertung völlig zu Recht abgegeben. "V" ist anderer Meinung und möchte klagen. Er fragt sich, ob er den Anspruch auch an seinem Wohnsitz geltend machen kann. Er sieht in der Bewertung durch den "K" eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 32 ZPO. Jedenfalls war die Internetbewertung auch an seinem Wohnsitz abrufbar und wurde dort - zumindest von ihm selbst - auch tatsächlich abgerufen.

"K" ist anderer Meinung und befragt seinen Rechtanwalt "Z". Dieser gibt ihm folgenden Rat:

"Die geforderte Erstattung der Anwaltsgebühren. die für dessen Tätigkeit gegenüber einer Firma in einem anderen EU-Mitgliedsstaat angefallen sein mag, führt nicht zu einem Wahlgerichtsstand nach § 32 ZPO. Zuständig ist vielmehr das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des K."

Ist tatsächlich das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des K. ausschließlich zuständig? Wie könnte V argumentieren, dass eine Klage vor seinem örtlichen Gericht zulässig ist?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen