Hallo,
wenn während der gesetzlichen Mutterschutz-Zeit ein Gerichtstermin anfällt, ist die Mutter verpflichtet dort zu erscheinen oder kann sie den Termin aufgrund Mutterschutz verschieben lassen?
Gibts irgendwo entsprechende GEsetztexte?
Danke schon mal
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"MfG briwie"
Gerichtstermin und Mutterschutz
11. Juni 2008
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Frage vom 11. Juni 2008 | 08:23
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 20x hilfreich)
Gerichtstermin und Mutterschutz
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#1
Antwort vom 11. Juni 2008 | 11:42
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 105x hilfreich)
Darf man im Mutterschutz denn auch nicht mehr einkaufen, Bus fahren, essen, trinken ...?
#2
Antwort vom 11. Juni 2008 | 12:02
Von
Status: Senior-Partner (6997 Beiträge, 3920x hilfreich)
Der Mutterschutz hat nichts mit Gerichtsterminen zu tun. Wenn die Schwangere sich nicht in der Lage fühlt bei Gericht zu erscheinen, dann muss durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass sie verhandlungsunfähig ist.
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#3
Antwort vom 11. Juni 2008 | 13:27
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 105x hilfreich)
Es sei denn, sie ist Richterin und muss deshalb den Verhandlungstermin wahrnehmen ...
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