Da meine Ex-Frau mit mir eine gemeinsame Steuererklärung für das Jahr 2000 hätte machen müssen , was aber nicht geschah, weil Sie getrennt Veranlagte was Sie ja nicht durfte , habe ich Klage eingereicht auf herrausgabe Ihrer Verdienstbescheinigungen. Diese Schickte Sie ans Gericht, waren aber unvollständig.Damit ich beim Lohnsteuerberater eine gemeinsame Erklärung ausrechnen lassen kann.Nun ist am 10 März Gerichtstermin. Warum muss ich eigentlich dahin? Warum kann nicht nur mein Anwalt zum Gericht hingehen?Denn er kann auch nur sagen was ich sagen kann, nähmlich das Ex _Frau Verpflichtet ist mit mir die gemeinsame Steuererklärung zu machen, weil das Jahr 2000 noch im Trennungsjahr lag und wir noch nicht Geschieden waren.Meine Ex Frau schrieb allerdings noch ans Gericht das Sie sich gegen mich Verteidigen will, was ich nicht ganz nachvollziehen kann. Denn Sie ist ja im Unrecht.
Kann mir jemand sagen warum ich zum Gericht muss?
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" " Denke immer daran , dass es nur eine allerwichtigste Zeit gibt , nämlich : Sofort ! ""
Gerichtstermin wegen Steuer
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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das Sie sich gegen mich Verteidigen will, was ich nicht ganz nachvollziehen kann. Denn Sie ist ja im Unrecht.
Auch im Unrecht kann man sich verteidigen.
Kann mir jemand sagen warum ich zum Gericht muss?
Generell muß immer dann jemand vor Gericht, der vollständige Kenntnis des Sachverhalts hat (das ist fast nie der RA , wenn damit zu rechnen ist, daß qua Parteivernehmung verfahrenserhebliche Tatsachen aufgenommen werden sollen.
Das scheint hier der Fall zu sein, sodaß Ihre Anwesenheit wohl erforderlich ist.
Ist denn "persönliches Erscheinen" vom Gericht (auf der Ladung) angeordnet worden?
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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