Gerichtsurteil /Mahnbescheid

26. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
Gerichtsurteil /Mahnbescheid

Hallo
Ich hatte vor kurzem einen Gerichtstermin, da ich von jemanden Geld bekomme.
Dieser ist auch verurteilt worden.
Kann ich mit dem Gerichtsurteil gleich Vollstrecken lassen?Oder kann ich mir da auch noch einbisschen Zeit lassen?( Kostet ja wieder Geld erstmal für mich)Gilt das Gerichtsurteil 30 Jahre?
Vielen dank für eure Antworten
lg Kanalmeister

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Philosoph75
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)

Gemäß § 197 Abs. 1 BGB verjähren u.a. rechtskräftig festgestellte Ansprüche - falls nichts anderes bestimmt ist - in 30 Jahren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

2x Hilfreiche Antwort

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