Gerichtsurteil - Richter fällt falsches Urteil

23. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Vale450
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsurteil - Richter fällt falsches Urteil

Hallo,

Angenommen, man hat einen zivilen Prozess am Landgericht mit einem einzigen Richter. Nach einigen Verhandlungstagen fällt dieser ein Urteil. Zum Beispiel wird der Gegenseite 10 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Urteilsbegründung sei äußerst schleierhaft.

Jetzt geht man dagegen vor, legt Berufung ein und der Fall landet bei einem Berufungsgericht mit 3 besetzten Richtern (Ein Vorsitzender) beim Oberlandesgericht. Diese stellen fest, dass das Urteil des Landgerichts erheblich nicht richtig sei, äußern eine grundlegend andere Rechtssprechung und sagen dass es keine 10 000 Schmerzensgeld gebe - sondern gar nichts. Nun bestätigt sich das Gefühl, dass der Richter zuvor vom Landgericht „einseitig" und sehr zugunsten der Gegenseite geurteilt hat obwohl es keine grundlegenden Anhaltspunkte dafür gab.

Nun möchte man gegen den Richter vom Landgericht vorgehen - geht das überhaupt ? Also wenn das Urteil komplett anders gefällt wird vom Berufungsgericht. Beispielsweise in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde? Und in wie weit wird das Urteil vom Oberlandesgericht dem Richter des Landgerichts vorgelegt? Bekommt dieser das alles mit?

-- Editiert von Moderator am 23.02.2020 16:16

-- Thema wurde verschoben am 23.02.2020 16:16




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41926 Beiträge, 14640x hilfreich)

Natürlich bekommt er das mit, die Aktenführung/Ablage erfolgt nämlich beim erstinstanzlichen Gericht. Nun ja, es ist durchaus nachvollziehbar, dass eine höhere Instanz anders entscheidet, als die niedrigere. Deshalb gibt es ja die höhere Instanz.

In der Rechtsfindung ist der Richter unabhängig. Da wird und darf niemand reinreden. Nur, ein Richter, der konstant die Rechtsprechung des Obergerichts ignoriert, wie mag es mit dessen Karriere aussehen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41097x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur, ein Richter, der konstant die Rechtsprechung des Obergerichts ignoriert, wie mag es mit dessen Karriere aussehen?

Der bekommt bei erkennbarem Muster nur noch "ungefährliche Fälle" ...



Zitat (von Vale450):
Nun möchte man gegen den Richter vom Landgericht vorgehen - geht das überhaupt ?

Wenn der Richter bewusst / vorsätzlich die Gegenseite bevorzugt, wird er durchaus ein Problem bekommen - wenn man es denn beweisen könnte.

Ansonsten hat er halt nur eine andere Meinung vertreten - das er das dann schlecht begründet hat, wird keine zivil- / strafrechtlichen Kosequenzen haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5441 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von Vale450):
Also wenn das Urteil komplett anders gefällt wird vom Berufungsgericht.


Das kommt oft vor. Und es kommt auch vor, daß der BGH dem OLG das Urteil in der Revision um die Ohren haut und sagt, daß die erste Instanz Recht hatte. Und ab und an landet etwas vor dem BVerfG, das dann dem BGH sagt, daß das doof war.
Will man dann jedes mal gegen die Richter "vorgehen"? Das bringt überhaupt nichts, solange man keine Anhaltspunkte für echte Rechtsbeugung hat. Nur auf Verdacht macht da kein Staatsanwalt einen Finger für krumm.

Zitat (von Vale450):
Beispielsweise in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde?


Konkrete Rechtsprechung ist der Dienstaufsicht entzogen, Stichwort unabhängige Richter. Eine DAB ist nur bei "sachfremden" Beschwerden sinnvoll, etwa wenn der Richter betrunken ist oder pöbelt. Eine DAB über "das Urteil war doof" wandert sofort in den Papierkorb alias Ablage P.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 25.02.2020 13:27

-- Editiert von BigiBigiBigi am 25.02.2020 13:28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.339 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.389 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.