Gerichtsurteil im Internet veröffentlichen

17. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
unla1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsurteil im Internet veröffentlichen

Hallo zusammen,

Es ist verboten, Gerichtsurteile im Internet zu veröffentlichen, wenn dies nur dazu dient, einem Unternehmen zu schaden, ohne dass ein öffentliches Interesse besteht.

Ein Unternehmen hat mir als Privatperson unter Verstoß gegen geltendes Recht mein Geld entzogen.
Ich behaupte, dass ein öffentliches Interesse besteht und möchte andere Leute vor den Machenschaften des Unternehmens warnen.

Wo ist die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und dem Recht, die von mir gegen das Unternehmen gewonnenen Prozesse in Form der Gerichtsurteile im Internet zu veröffentlichen?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128716 Beiträge, 41117x hilfreich)

Zitat (von unla1):
Wo ist die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und dem Recht, die von mir gegen das Unternehmen gewonnenen Prozesse in Form der Gerichtsurteile im Internet zu veröffentlichen?

Das wird dann in der Regel vor Gericht geklärt, unter berücksichtigung des Einzelfales und unter Beachtung der Güte der jeweiligen Argumente.



Zitat (von unla1):
Ich behaupte, dass ein öffentliches Interesse besteht

Und diese Behauptung stützt man mit welchen konkreten Argumenten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
unla1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und diese Behauptung stützt man mit welchen konkreten Argumenten?


Mein Ziel wäre es, andere Menschen vor den rechtlich unzulässigen Machenschaften des Unternehmens zu warnen, um sie auf die immer noch praktizierten Missbräuche des Unternehmens aufmerksam zu machen.

Mich würde noch eine Aussage interessieren, wo die Abgrenzung zwischen dem öffentlichen Interesses, wonach eine Veröffentlichung der Gerichtsurteile erlaubt ist, und der strafbaren Handlung liegt. Falls möglich bitte mit konkreten Beispielen

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128716 Beiträge, 41117x hilfreich)

Zitat (von unla1):
Mein Ziel wäre es

Also Dein Interesse.
Da Du nicht die Öffentlichkeit bist, kein öffentliches Interesse.



Zitat (von unla1):
wo die Abgrenzung zwischen dem öffentlichen Interesses, wonach eine Veröffentlichung der Gerichtsurteile erlaubt ist, und der strafbaren Handlung liegt.

Siehe #1

Aber erst mal muss überhaupt ein öffentliches Interesse vorliegen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9682 Beiträge, 2053x hilfreich)

Zitat (von unla1):
Ich behaupte, dass ein öffentliches Interesse besteht und möchte andere Leute vor den Machenschaften des Unternehmens warnen.


Begründe bitte mal das öffentliche Interesse

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
unla1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Begründe bitte mal das öffentliche Interesse


Mein Ziel wäre es, andere Menschen vor den rechtlich unzulässigen Machenschaften des Unternehmens zu warnen, um sie auf die immer noch praktizierten Missbräuche des Unternehmens aufmerksam zu machen.

Das ist öffentliches Interesse!

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#6
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1554 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von unla1):
Das ist öffentliches Interesse!
Falsch. Das ist Individualinteresse, nämlich:

Zitat (von unla1):
Mein Ziel wäre es

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128716 Beiträge, 41117x hilfreich)

Zitat (von unla1):
Mein Ziel wäre es, andere Menschen vor den rechtlich unzulässigen Machenschaften des Unternehmens zu warnen, um sie auf die immer noch praktizierten Missbräuche des Unternehmens aufmerksam zu machen.

Gefragt war nach einer Begründung - Wiederholungen gibt es im TV schon genug ...


Ansonsten hat sich die Rechtslage seit dem 17. November 2022 / 20:24 nicht geändert
Zitat (von Harry van Sell):

Also Dein Interesse.
Da Du nicht die Öffentlichkeit bist, kein öffentliches Interesse.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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