Hallo zusammen,
Es ist verboten, Gerichtsurteile im Internet zu veröffentlichen, wenn dies nur dazu dient, einem Unternehmen zu schaden, ohne dass ein öffentliches Interesse besteht.
Ein Unternehmen hat mir als Privatperson unter Verstoß gegen geltendes Recht mein Geld entzogen.
Ich behaupte, dass ein öffentliches Interesse besteht und möchte andere Leute vor den Machenschaften des Unternehmens warnen.
Wo ist die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und dem Recht, die von mir gegen das Unternehmen gewonnenen Prozesse in Form der Gerichtsurteile im Internet zu veröffentlichen?
Gerichtsurteil im Internet veröffentlichen
17. November 2022
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Frage vom 17. November 2022 | 13:40
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsurteil im Internet veröffentlichen
#1
Antwort vom 17. November 2022 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128716 Beiträge, 41117x hilfreich)
Zitat :Wo ist die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und dem Recht, die von mir gegen das Unternehmen gewonnenen Prozesse in Form der Gerichtsurteile im Internet zu veröffentlichen?
Das wird dann in der Regel vor Gericht geklärt, unter berücksichtigung des Einzelfales und unter Beachtung der Güte der jeweiligen Argumente.
Zitat :Ich behaupte, dass ein öffentliches Interesse besteht
Und diese Behauptung stützt man mit welchen konkreten Argumenten?
#2
Antwort vom 17. November 2022 | 14:42
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Und diese Behauptung stützt man mit welchen konkreten Argumenten?
Mein Ziel wäre es, andere Menschen vor den rechtlich unzulässigen Machenschaften des Unternehmens zu warnen, um sie auf die immer noch praktizierten Missbräuche des Unternehmens aufmerksam zu machen.
Mich würde noch eine Aussage interessieren, wo die Abgrenzung zwischen dem öffentlichen Interesses, wonach eine Veröffentlichung der Gerichtsurteile erlaubt ist, und der strafbaren Handlung liegt. Falls möglich bitte mit konkreten Beispielen
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#3
Antwort vom 17. November 2022 | 20:24
Von
Status: Unbeschreiblich (128716 Beiträge, 41117x hilfreich)
Zitat :Mein Ziel wäre es
Also Dein Interesse.
Da Du nicht die Öffentlichkeit bist, kein öffentliches Interesse.
Zitat :wo die Abgrenzung zwischen dem öffentlichen Interesses, wonach eine Veröffentlichung der Gerichtsurteile erlaubt ist, und der strafbaren Handlung liegt.
Siehe #1
Aber erst mal muss überhaupt ein öffentliches Interesse vorliegen ...
#4
Antwort vom 18. November 2022 | 09:19
Von
Status: Unparteiischer (9682 Beiträge, 2053x hilfreich)
Zitat :Ich behaupte, dass ein öffentliches Interesse besteht und möchte andere Leute vor den Machenschaften des Unternehmens warnen.
Begründe bitte mal das öffentliche Interesse
#5
Antwort vom 2. Januar 2023 | 21:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Begründe bitte mal das öffentliche Interesse
Mein Ziel wäre es, andere Menschen vor den rechtlich unzulässigen Machenschaften des Unternehmens zu warnen, um sie auf die immer noch praktizierten Missbräuche des Unternehmens aufmerksam zu machen.
Das ist öffentliches Interesse!
#6
Antwort vom 3. Januar 2023 | 00:08
Von
Status: Lehrling (1554 Beiträge, 341x hilfreich)
Falsch. Das ist Individualinteresse, nämlich:Zitat :Das ist öffentliches Interesse!
Zitat :Mein Ziel wäre es
#7
Antwort vom 3. Januar 2023 | 01:00
Von
Status: Unbeschreiblich (128716 Beiträge, 41117x hilfreich)
Zitat :Mein Ziel wäre es, andere Menschen vor den rechtlich unzulässigen Machenschaften des Unternehmens zu warnen, um sie auf die immer noch praktizierten Missbräuche des Unternehmens aufmerksam zu machen.
Gefragt war nach einer Begründung - Wiederholungen gibt es im TV schon genug ...
Ansonsten hat sich die Rechtslage seit dem 17. November 2022 / 20:24 nicht geändert
Zitat :
Also Dein Interesse.
Da Du nicht die Öffentlichkeit bist, kein öffentliches Interesse.
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