Gerichtsverfahren + Probezeitverlängerung

25. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
theyln
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtsverfahren + Probezeitverlängerung

Hallo zusammen,

ich wurde im Juli 2007 mit 22km/h über erlaubter Geschwindigkeit geblitzt. Da ich mich noch in der Probezeit befinde (--> ca 500€ teures Aufbauseminar + 2 Jahreprobezeit-Verlängerung), habe ich darauf hin einen Anwalt eingeschaltet, da ich eine Rechtschutzversicherung habe die diese Kosten übernimmt und der Anwalt mir sagte, dass er in vielen Fällen einen Verfahrensfehler seitens der Beamten, die die Radarkontrolle durchführen, finden würde, die dann zur Einstellung des Verfahrens führen.
Naja, das Ganze zog sich immer weiter in die Länge, mitlerweile ist ein halbes Jahr vorbei und ich habe nun Post vom Amtsgericht bekommen, die mir einen Termin für die Hauptverhandlung am 12.06.2008 (also ein Jahr nach dem eigentlichen Vorfall) mitgeteilt haben.
Jetzt stellen sich mir einige Fragen:

1) Meine reguläre Probezeit endet Februar 2008. Die Verhandlung ist erst im Juni 2008. Welchen "Status" habe ich in den Monaten dazwischen? Weil verurteilt zu zwei Jahren Probezeit-Verlängerung bin ich ja (noch) nicht ....

2) Wenn ich mit meinem Einspruch nicht durchkomme und das Verfahren im Juni verliere, gelten die 2 Jahre dann ab diesem Termin (also ab Juni 2008 bis Juni 2010), oder noch teilweise noch rückwirkend, sodass sie im Februar 2010 endet (also genau 4 Jahre nach dem Erwerb meines Führerscheins)?

mfg, Martin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das ist wirklich mal eine gute Frage. Wenn die Rechtskraft also frühestens im Sommer eintritt, kann eigentlich die Probezeit dadurch nicht wieder aufleben. Kann ich mir nicht vorstellen. Da aber vor dem Urteil keine Rechtskraft besteht, und das Urteil nicht rückwirkend wirkt, müssten Sie (zunächst) ab Feb. aus der Probezeit raus sein. Aber alle meine Aussagen zu diesem Punkt sind reine Spekulation, eine Art Denkspiel. Fragen Sie doch mal Ihren Anwalt danach!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
theyln
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ja das werde ich, geht aber erst nächste Woche, deswegen wollte ich mich einfach schonmal vorher erkundigen...

habe jetzt von anderen gehört dass es folgendermaßen aussieht:

ab februar 2008 bin ich (rechtlich gesehen) aus des probezeit raus. werde ich im juni dann freigesprochen, hat sich sowieso alles erledigt. werde ich aber im juni "verurteilt", endet meine probezeit trotzdem im februar 2010 (also genau 4 jahre nach erwerb des führerscheins) und der zeitraum von februar bis juni 2008 wird rückwirkend wieder als probezeit gewertet!

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