Gerichtsverfahren

27. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Felsen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsverfahren

Mein Sohn (17) wurde im August vom Landericht wegen angeblicher Vergewaltigung zu 3,6 Jahren verurteilt. Ein wichtiger Zeuge wurde in seinem Verfahren nicht vernommen, trotz mehmaliger Forderung seiner Anwältin. Bei einer anderen Entlastungszeugin sagte man sofort das sie falsch aussagt. (sie hat jetzt deswegen ein Verfahren am Hals) Und bei meiner Aussage sagte man auch sofort ich würde nur lügen um meinen Sohn zu schützen ohne überhaupt den Versuch zu unternehmen meine Aussage nachzuprüfen, was möglich gewesen wäre. Allerdings habe ich kein Verfahren wegen Falschaussage bekommen. Wir sind nun in Revision gegangen, aber der Staatsanwalt ist der Meinung das nur die Begründung zur Höhe des Urteils falsch ist. Das man z.B. mir nicht glaubt ist völlig okay und muß nicht geprüft werden. Seine Anwältin sagt wir können nix tun und müßten abwarten und hoffen das es gut ausgeht. Was ist dann aber mit der Gerechtigkeit und mit der Zukunft meines Kindes???
Können wir wirklich garnichts tun???
Wie wäre es wenn man das jetzt zuständige BGH anschreibt, die Juzitzministerin, oder sich an die Öffentlichkeit wendet ???

Danke für Eure Hilfe

Felsen




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

Öffentlichkeit ist ein Weg.

Das BGH bzw. Justizmininsterium wird nur an die unteren Instanzen verweisen und auf das Ausgang der Resvision warten.

Andere Möglichkeit ist noch sich einen anderen ( sehr guten ) Anwalt zu nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 218x hilfreich)

Hi,

wenn die Verurteilung im August war, dürfte die Rechtsmittelfrist abgelaufen sein.
sollte das nioch nicht der Fall sein, bleibt es Ihnen unbenommen, gegen das Urteil Rechtsmittel (Berufung/Revision) einzulegen.
Das wird dann zu einer Überprüfung des Urteils durch das im Rechtszug übergeordnete Gericht führen.

Gruß
Rpfl.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Die Verteidigerin wird ja einen entsprechenden Beweisantrag gestellt haben, der, wenn die Zeugin nicht vernommen wurde, abgelehnt worden sein muss. Die Ablehnung ist revisibel, wird also vom BGH geprüft.
Wenn Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet worden sind, muss die Aussage schon sehr eindeutig unwahr gewesen sein. Üblicherweise erspart man sich sonst solche Verfahren.
Sie können nichts tun als den Ausgang des Revisionsverfahrens abwarten. Der BGH ist nicht nur die zweite, sondern auch die letzte Instanz.
Das Justizministerium wird sich hüten, zu versuchen, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Wir haben Gewaltenteilung, es ist gar nicht zuständig und könnte gar nichts machen, selbst wenn es wollte.
Sie können ja mal versuchen, sich an die Öffentlichkeit, gemeint ist wohl Presse usw., zu wenden. Sie werden merken, dass das dortkeinen interessiert. Die Drohung, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, hört man immer wieder. Es scheint so zu sein, dass sich die Medien sich lieber anderen Themen zuwenden. Dabei muss schließlich auch beachtet werden, dass Angehörige von Straftätern die Sache i.d.R. nicht objektiv sehen, sondern natürlich immer an die Unschuld glauben.

1x Hilfreiche Antwort

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