Hallo,
ich hoffe diese Frage läuft nicht schon irgendwo, leider bin ich auf meiner Suche nach einer Antwort jedoch erfolglos gewesen.
Wenn ich in einem Zeitungsartikel richtig gelesen habe, soll es ein neues Insolvenzrecht geben. Nachdem die Wohlverhaltensphase verkürzt ist und man grundsätzlich nur noch ca. 13,- Euro pro Monat abführen muß?
Ich habe aus alten Zeiten große Schulden und führe eine Art private Wohlverhaltensphase, das heißt seit 2001 habe ich keine neuen Schulden mehr gemacht und eine große Menge an Gläubigern mittels eines Vergleichs befriedigen können. Jetzt geht mir aber leider die Luft aus und ich komme trotz aller Bemühungen nicht mehr an einer privaten Insolvenz vorbei.
Da ich mehr als 19 Gläubiger habe würde bei mir ja die Regelinsolvenz zutreffen. Wie steht das mit diesem neuen Insolvenzrecht in Zusammenhang?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Gruß
JoseAndres
Gilt das neue Insolvenzrecht schon ?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Soweit ich weiß, fand am 14.02.2008 erst die erste Lesung des Gesetzesentwurfes statt (insgesamt sind es ja drei Lesungen bevor es zum Beschluss kommt). Mithin gilt das neue Insolvenzrecht noch nicht.
Wenn du im Übrigen nie selbständig tätig warst, dann ist die Zahl deiner Gläubiger egal. Dann gilt für dich in jedem Fall das Verbraucherinsolvenzverfahren. Im Übrigen wäre es auch nicht so dramatisch, wenn du ein Regelinsolvenzverfahren einleiten müsstest. Hier gelten bei natürlichen Personen nämlich auch dir gleichen Grundsätze für Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung. Lediglich die Abwicklung der Insolvenz und insbesondere die Befugnisse des dann eingesetzten Insolvenzverwalters unterscheiden sich etwas von denen des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren. Für den Schuldner ist das aber eigentlich egal. Das wirkt sich insbesondere bei den Gläubigern aus.
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