Güteverhandlung, Kosten-Aufteilung

16. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb459254-43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Güteverhandlung, Kosten-Aufteilung

Bei einer Güteverhandlung werden doch, im Falle eines Abschlusses des Verfahrens, die anwaltliche Kosten von beiden Parteien selbst getragen.

Folgender Vorgang.

Auf Grund eines Rechtsstreits mit dem Vermieter fand eine Güteverhandlung statt. Die Streitigkeiten konnten beigelegt bzw. aufgeklärt werden. Vermieter hatte anwaltliche Vertretung, Mieter keinen.

Der Mieter stimmte aus Unwissenheit dem generischen Anwalt zur Kostenübernahme zu. Dies wurde vom Gericht so angenommen und ein Kostenfestsetzungsbeschluss welche die anwaltliche Kosten der Gegenseite (Vermieter) beinhaltete, erlassen.

Ist das rechtlich so zulässig, da es sich ja um ein widersprüchliches Verhalten bezüglich der Kosten handelt. Hat der Mieter noch eine Möglichkeit gegen die Kostenfestsetzung vorzugehen? Die Frist gegeh den Kostenfestsetzungsbeschluss ist mittlerweile verstrichen. Ist dies jedoch nicht ein grundsätzlicher Verfahrensfehler des zuständigen Richters?

Über Meinungen wäre ich dankbar.

-- Editiert von fb459254-43 am 16.04.2020 03:36

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Nein. Ihr habt anscheinend einen Vergleich geschlossen und darin hast du die Kosten des gegnerischen Anwalts übernommen. Das ist zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von fb459254-43):
Der Mieter stimmte aus Unwissenheit dem generischen Anwalt zur Kostenübernahme zu.


Das ist dann Pech. Üblich bei einem Vergleich ist entweder "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" (d.h. jeder zahlt seinen Anwalt selber, Gerichtskosten hälftig) oder, je nachdem worauf sich verglichen wurde, Teilung der Kosten entweder 50-50 oder anteilig (bekommt der Kläger durch den Vergleich 70% der Forderung, trägt der Beklagte 70% der Gesamtkosten).

Daß man die ganzen Anwaltskosten der Gegenseite trägt, obwohl man nicht zu 100% verloren hat, ist unüblich, aber wenn die Gegenseite das vorschlägt und man selber das annimmt, dann ist das halt so.

Das Gericht ist nicht verpflichtet, den Laien hier besonders zu "schützen".

-- Editiert von BigiBigiBigi am 16.04.2020 12:42

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