Gutachten entspricht nicht der Wahrheit

1. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
MCM-2107
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachten entspricht nicht der Wahrheit

Hallo,
ich hoffe dass mein Beitrag in der richtigen Kategorie ist...
Angenommen in einem Rechtsstreit um die Mangelhaftigkeit eines PKWs wurde ein Gutachten vom Gericht bestellt. Bei diesem Gutachtentermin waren die Kläger vor Ort. Es wurden die verschiedenen Mängel in der KFZ Werkstatt, welche vom Gutachter bestimmt wurde, durchgeführt und überprüft. Das Gutachten verlief an dem Tag positiv für die Kläger, da einige Mängel bestätigt wurden.
Im schriftlichen Gutachten sind aber nun genau diese Mängel auf einmal nicht mehr vorhanden und konnten nicht bestätigt/festgestellt werden.
Kann man dagegen vorgehen? bzw. Stellungnahme beziehen?
Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Gutachter sinnvoll, ratsam? Oder nur per Anwalt?

Sorry für die vielen Fragen

LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von MCM-2107):
Kann man dagegen vorgehen? bzw. Stellungnahme beziehen?


Kann man, nur nützt das in der Regel wenig weil der vom Gericht bestellte Gutachter nicht dem Verdacht der Parteilichkeit unterliegt und - das wurde vorher geprüft - über ausreichende fachliche Qualifikation verfügt.

Wenn man zuviel Geld hat, kann man auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellen lassen - dessen Ergebnis ungewiss.

Zitat (von MCM-2107):
Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Gutachter sinnvoll, ratsam?
Wenn Du Dich mit ihm verabreden willst vielleicht. Ansonsten wird sich kein Gutachter in der Sache mit Dir außergerichtlich unterhalten.

Zitat (von MCM-2107):
Oder nur per Anwalt?
s. oben.

Zitat (von MCM-2107):
Sorry für die vielen Fragen
ich hab nur drei gesehen.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von MCM-2107):
Das Gutachten verlief an dem Tag positiv für die Kläger, da einige Mängel bestätigt wurden.

Und wo ist dieses Gutachten?
Welche Zeugen gibt es?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Gutachten wurde offensichtlich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erstellt. Da kann man dann den Gutachter in der mündlichen Verhandlung befragen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Gutachten wurde offensichtlich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erstellt. Da kann man dann den Gutachter in der mündlichen Verhandlung befragen.

wirdwerden


Aber nur, wenn er auch als Zeuge geladen ist. Das dürfte nach meiner Erfahrung recht selten sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nö. Der Gutachter ist juristisch gesehen kein Zeuge. Er wird auf Antrag geladen, um sein Gutachten zu erläutern. Häufig auch ohne Antrag, kommt drauf an.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

He Du,

Du hast zwar Recht, aber das ist jetzt doch nur etwas spitzfindig, oder?

Gruß

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nö, ist überhaupt nicht spitzfindig. Ein Gutachter hat eine ganz andere Aufgabe, wird ganz anders vernommen. Da sind himmelweite Unterschiede.

wirdwerden

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