Haftantrittsbefehl nicht erhallten / HB offen

12. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftantrittsbefehl nicht erhallten / HB offen

Hallo zusammen.

Im Bewusstsein, dass ich eine Haftstrafe im offenen Vollzug antreten muss, warte ich nun seit dem 07.09.2010 auf den Haftantrittsbefehl der StA.
Selbst mein RA wundert sich, warum dies so lange dauert. Es sei so nicht üblich.

Nun habe ich erfahren, dass die StA gegen mich einen Vorfürungs-HB erlassen hat, weil ich die Strafe noch nicht angetreten habe.

Wie soll ich dies tun, wenn ich nicht weiß, wann und wohin...
Nun weiß ich mir keinen Rat mehr. Traue mich kaum noch aus dem Haus und müsste ja auch noch diverse Formalitäten erledigen.
Wäre es ratsam mal bei der StA anzurufen und erstmal nix von dem HB zu sagen und fragen wann ein Antrittsbefehl kommt?
Denn garnix tun, hilft mir gewiss nicht weiter.

Danke

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"Juki"

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Wenn Du doch schon einen Anwalt hast, solltest Du den vielleicht einmal fragen.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun habe ich erfahren, dass die StA gegen mich einen Vorfürungs-HB erlassen hat <hr size=1 noshade>


Eher einen Vollstreckungs-HB

Sie können Vollstreckungsaufschub nach § 456 StPO beantragen (bei der StA), wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Die 2 Wochen, die Sie normal bei der Ladung auch gehabt hätten, wird man Ihnen wohl einräumen.

Woher wissen Sie denn von dem HB?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Die Ladung zum Strafantritt wird zugestellt, kommt also nicht einfach so mit der Post. Deshalb gibt es einen Zustellungsnachweis bei der StA. Allerdings kann auch mal etwas schief gehen, weil niemand weiß, ob der Zusteller ordentlich gearbeitet hat.
Wie auch immer, der Vollstreckungs-HB ist regelmäßige Folge.
Da Sie einen Verteidiger haben, sollte der das regeln.

Ansonsten ist die Frage, woher Sie von dem HB wissen, natürlich berechtigt.

Sie können bei der StA, also bei dem zuständigen Rechtspfleger natürlich auch anrufen und sich nach dem Sachstand erkundigen. Es kann aber sein, dass er Ihnen am Telefon nichts sagt, weil im Grunde jeder anrufen könnte. Also bietet sich ein Fax oder ein Brief an.

Ein Strafaufschub gem. § 456 StPO kann nur gewährt werden, wenn der Strafantritt jetzt eine unbillige Härte wäre, die deutlich über die Härte, die sowieso mit einem Strafantritt verbunden ist, hinausgeht. So ein Strafaufschub ist auch nur maximal 4 Monate möglich, und diese Frist wird ab Zustellung der (ersten) Ladung berechnet.
So ein Strafaufschub ist aber gar nicht nötig, weil sich das auch so klären lässt.

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Pack dein Köfferchen in geh in die nächste Polizeidienststelle, die kümmern sich um alles weitere. Gibt dann eben ne kleine Reise mit der Polizei.

Uwe

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Eine Lösung, aber keine gute. Wenn ein Gefangener nicht als Selbst-Steller kommt (und das ist man nicht, wenn man sich nicht in der JVA stellt), kommt er nicht in die JVA, in die er geladen wurde, jedenfalls nicht zwingend. Die Prüfung, ob er für den offenen Vollzug geeignet ist, kann dadurch deutlich länger dauern.

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#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

So ein Staatsanwalt hat Telefon, und wird die Frage zu welchen JVA man soll wohl kaum verweigern. Notfalls lässt man den Anwalt anrufen.
Das alles dauert keine 5 Minuten, statt hier 12.01.2011 13:43 anzufragen wäre das jetzt schon geklärt.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Den Staatsanwalt wird das nicht interessieren, und er wird sich auch nicht darum kümmern, weil die Strafvollstreckung Sache der Rechtspfleger ist.
Natürlich hätte das alles jetzt schon geklärt sein können. Aber ich verstehe das Forum so, dass Leute, die unsicher sind, was sie jetzt machen sollen, hier fragen können. Genau das ist geschehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Warum unsicher, er hat wohl per Postzustellungsurkunde die Ladung erhalten. Man wird ihm kaum glauben das nicht. Selbst wenn er sie nicht erhalten hat war im Bekannt das er einfährt. Er hätte bereits alles regeln können.

Das ihm der Knackigeheimdienst gesteckt hat das ein Haftbefehl ergangen ist. Da drehen sich die Geb. Grimm in Grab rum.

Als nächstes kommen die Polizisten und holen ihn ab - ganz einfach. Er kann nur noch entscheiden ob so oder so.

Uwe

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Die ZU ist die förmliche Bestätigung, dass die Ladung erfolgt ist. Das heißt nicht, dass er sie tatsächlich erhalten hat. Formal hat er sie, aber das schließt doch nicht aus, bei der StA nachzufragen.

Natürlich musste er damit rechnen, eine Ladung zu erhalten. Aber gerade die Dauer verwundert ihn doch auch. Wenn sie nicht ankommt, formal zugestellt oder nicht, kann er doch nicht hellsehen und wissen, wann er sich wo stellen muss. Also ist der Hinweis, er hätte alles regeln können, zwar richtig aber eben auch sinnlos.

Und woher er weiß, dass HB ergangen ist, wissen weder Sie noch sonstwer. Wahrscheinlich weiß er es selbst nicht mal, sondern irgendein Kumpel hat da aus seinem Erfahrungsschatz berichtet.

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#10
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Also...

Ich habe bislang keine Ladung - auch nicht per Zustellungsurkunde - erhalten.
Die Sache mit dem HB weiß ich von einem Kollegen, der Polizeibeamter ist und mal recherchiert hat.

Bei der STA hat man mir am Telefon aus datenschutzrechtl. Gründen keine Auskunft gegeben und bat mich abzuwarten.

Toll...abwarten, wenn man weiß, dass ein HB offen ist.

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"Juki"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

quote:
Bei der STA hat man mir am Telefon aus datenschutzrechtl. Gründen keine Auskunft gegeben und bat mich abzuwarten.


Aber man kann per Telefon der Staatsanwaltschaft erklären keine Einladung bekommen zu haben !!?!

quote:
der Polizeibeamter ist und mal recherchiert hat.

Der gehört entlassen wenn er den Aufenthaltsort von jemanden kennt bei dem ein Haftbefehl offen ist

Uwe

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#12
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Irgendwie komishc, der TE postet am 12.1. er hätte erfahren, dass er zur Vollstreckung ausgeschrieben ist.
Heute kann er immer noch posten.
Also eine Freundin von mir bei der Polizei meinte nur, solange wartet man nicht.
In der Regel bekommt man am nächsten Morgen nach der Ausschreibung der Fahndung als örtliche Polizeidienststelle das Vollstreckungsersuchen, dann fährt man hin und holt den Straftäter ab.

Es wird bewusst in den frühen Morgenstunden gemacht, um kein Aufsehen zu erregen.


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" "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

quote:
Es wird bewusst in den frühen Morgenstunden gemacht, um kein Aufsehen zu erregen.


Das "Aufsehen" interessiert keinen. Die kommen so früh weil selbst die Kriminellen da schlafen.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Das "Aufsehen" interessiert keinen. Die kommen so früh weil selbst die Kriminellen da schlafen.
Richtig.

In der Regel bekommt man am nächsten Morgen nach der Ausschreibung der Fahndung als örtliche Polizeidienststelle das Vollstreckungsersuchen, dann fährt man hin und holt den Straftäter ab.
Naja, auf dem Land mag das so sein, aber in richtigen Städten hat das LKA eine eigene Fahndungsabteilung, die genug zu tun hat und nicht darauf wartet, dass es mal was anderes zu tun gibt als einen aufzuschreiben, der verbotenerweise im Halteverbot parkt.

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