Da der Haftbefehl den üblichen Verfolgungsbehörden nicht bekannt wird,wüßte ich gerne,ob er bei einer Auslandreise Probleme bereitet.Falls jemand darüber Bescheid weiß,bitte melden.Besten Dank.Dr.Snav
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"Dr.S."
-- Editiert von Dr.Snav am 25.08.2004 14:40:34
Haftbefehl/Zwangsvollstreckung
25. August 2004
Thema abonnieren
Frage vom 25. August 2004 | 14:38
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftbefehl/Zwangsvollstreckung
#1
Antwort vom 26. August 2004 | 20:34
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1102x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 5. September 2004 | 21:59
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 275x hilfreich)
Nein, er ist nicht in den entsprechenden Fahndungsregistern.
Wolfgang
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#3
Antwort vom 14. September 2004 | 13:49
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 4x hilfreich)
neeeeeeeeee !!!
Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und interessiert deswegen die Straf- und Verfolgungsbehörden nicht.
#4
Antwort vom 14. September 2004 | 18:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke
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"Dr.S."
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