Haftbefehl/Zwangsvollstreckung

25. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dr.Snav
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftbefehl/Zwangsvollstreckung

Da der Haftbefehl den üblichen Verfolgungsbehörden nicht bekannt wird,wüßte ich gerne,ob er bei einer Auslandreise Probleme bereitet.Falls jemand darüber Bescheid weiß,bitte melden.Besten Dank.Dr.Snav

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"Dr.S."

-- Editiert von Dr.Snav am 25.08.2004 14:40:34




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 275x hilfreich)

Nein, er ist nicht in den entsprechenden Fahndungsregistern.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#3
 Von 
Besserwisser2
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

neeeeeeeeee !!!

Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und interessiert deswegen die Straf- und Verfolgungsbehörden nicht.

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#4
 Von 
Dr.Snav
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke

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"Dr.S."

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