Guten Tag.
Ein Freund von mir (der leider kein Internet hat, deshalb frage ich für ihn) hat in 2 Wochen einen Termin bei der Polizei, wurde als Beschuldigter vorgeladen.
Jetzt kommt ihm das etwas ungelegen und er möchte den Termin lieber erstmal nicht wahrnehmen. Um was es genau geht (wer ihn beschuldigt hat und weshalb, vielleicht kann man das ja friedlich klären...) würde er aber schon gerne wissen.
Geben Polizisten normalerweise Auskünfte, auch wenn man nicht erscheint?
Sind sie vielleicht sogar dazu verpflichtet?
Gibts ne Möglichkeit, ohne Anwalt an die Infos ranzukommen?
Besten Dank!
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Hat man ein Recht auf Auskunft?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Theoretisch ja, praktisch wohl eher nein.
Er ist nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen, er kann es sich also aussuchen. Mit dem Anzeigeerstatter irgendetwas "friedlich klären" wird auch nicht funktionieren, weil ja der Anzeigeerstatter der Staatsanwaltschaft nicht vorschreiben kann, was aus dem Strafverfahren wird.
Er kann gerne mal bei der Polizei anrufen und fragen, um was es geht. Diese Info wird er möglicherweise bekommen.... Dann erfährt er zumindest, was ihm vorgeworfen wird. Weitere Einzelheiten wird er aber ziemlich sicher nicht erfahren.
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"justice"
Einen Anwalt beizuziehen ist eine gute Idee, zum thema Akteneinsicht habe ich auch hier was gefunden:
http://www.checkmycase.at/index.php/cases/view/500
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Spätestens bei der Vernehmung als Beschuldigter muss dem Beschuldigten eröffnet werden, was ihm zur Last gelegt wird.
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Der Link von karli verweist auf ein in Österreich befindliches Forum. Prinzipiell ist gesetzlich geregelt, dass in Strafsachen der Anwalt befugt
ist, die Akten einzusehen. (Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, kann
Akteneinsicht gewährt werden [§ 147 Abs. 1
bzw. 7 StPO
]). [URL=dejure.org/gesetze/StPO/147.html ]§ 147 StPO
Akteneinsicht[/URL]
MfG
N. Unruh
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