Hat man ein Recht auf Auskunft?

15. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Margurite Kleftogiannis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat man ein Recht auf Auskunft?

Guten Tag.
Ein Freund von mir (der leider kein Internet hat, deshalb frage ich für ihn) hat in 2 Wochen einen Termin bei der Polizei, wurde als Beschuldigter vorgeladen.
Jetzt kommt ihm das etwas ungelegen und er möchte den Termin lieber erstmal nicht wahrnehmen. Um was es genau geht (wer ihn beschuldigt hat und weshalb, vielleicht kann man das ja friedlich klären...) würde er aber schon gerne wissen.
Geben Polizisten normalerweise Auskünfte, auch wenn man nicht erscheint?
Sind sie vielleicht sogar dazu verpflichtet?
Gibts ne Möglichkeit, ohne Anwalt an die Infos ranzukommen?
Besten Dank!


-----------------
""

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Theoretisch ja, praktisch wohl eher nein.

Er ist nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen, er kann es sich also aussuchen. Mit dem Anzeigeerstatter irgendetwas "friedlich klären" wird auch nicht funktionieren, weil ja der Anzeigeerstatter der Staatsanwaltschaft nicht vorschreiben kann, was aus dem Strafverfahren wird.

Er kann gerne mal bei der Polizei anrufen und fragen, um was es geht. Diese Info wird er möglicherweise bekommen.... Dann erfährt er zumindest, was ihm vorgeworfen wird. Weitere Einzelheiten wird er aber ziemlich sicher nicht erfahren.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karli87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Anwalt beizuziehen ist eine gute Idee, zum thema Akteneinsicht habe ich auch hier was gefunden:
http://www.checkmycase.at/index.php/cases/view/500

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mace
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Spätestens bei der Vernehmung als Beschuldigter muss dem Beschuldigten eröffnet werden, was ihm zur Last gelegt wird.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

Der Link von karli verweist auf ein in Österreich befindliches Forum. Prinzipiell ist gesetzlich geregelt, dass in Strafsachen der Anwalt befugt ist, die Akten einzusehen. (Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, kann Akteneinsicht gewährt werden [§ 147 Abs. 1 bzw. 7 StPO ]). [URL=dejure.org/gesetze/StPO/147.html ]§ 147 StPO Akteneinsicht[/URL]

MfG

N. Unruh

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.812 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen