Hallo,
ich habe ein ganz großes Problem.
Ich habe heute eine Ausfertigung eines Kostenfestsetzungsantrages durch meinen Anwalt zugestellt bekommen. Es handelt sich um den Antrag der Gegenseite, der bei Gericht eingegangen ist.
Bei dem Streitfall handelte es sich um eine Unterhaltssache. Mein Anwalt hatte, nachdem er mir Hoffnung auf Erfolg gemacht hatte, Klage eingereicht. Kurze Zeit später zog er jedoch die Klage wieder auf sein Anraten zurück!!!!! (Er hatte Fehler gemacht, diedie Ausicht schwinden ließen!)
Ich hätte PKH bekommen müssen, den Antrag hatte er aber nicht gestellt!!!!
Was kann ich tun?
Kann ich auch einen Kostenfestsetzungsantrag gegen die Gegenseite einreichen??
Wie kann ich mich verhalten?
Was kann ich tun, da mein Anwalt mich ja offensichtlich falsch beraten hatte?
Hilfe - Kostenfestsetzungsantrag
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?



Hi,
ob Sie PKH bekommen hätten oder nicht hat auf die Pflicht die Kosten der gegenseite zu tragen keine Auswirkung.
Wenn Sie dieKalge zurückgenommen haben, hat Ihnen das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kosten des Verfahrens auferlegt (kann Ihnen Ihr RA genau sagen).
Dann hat nur die Gegenseite einen Erstattungsanspruch gegen Sie, nicht umgekehrt.
Gruß
Rpfl.
Richtig. Wegen der eigenen Anwalts- und Gerichtskosten können Sie allerdings gegen den Anwalt vorgehen, da dieser Sie über PKH beraten hätte müssen, sofern er dafür Anhaltspunkte hatte.
Ferner können Sie den Anspruch nochmal neu geltend machen, evt. mit einem anderen Anwalt und PKH, da eine Klagerücknahme nicht zu einem Verlust des Anspruchs führt, so er denn noch nicht verjährt ist.
MfG
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