Hallo zusammen!
Die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil soll gegen Sicherheitsleistung vorläufig eingestellt werden. Eienn Beschluss darüber gibt es. Was aber wenn seit einem Monat die SHL vom Beklagten noch nciht erbracht wurde? Gibt es eine Frist dafür? Anrufe beim Gericht sind zwecklos. Kann man trotzem die ZV betreiben? Kann man den Beklagten irgendwie dazu verpflichten, die SHL bald zu hinterlegen?
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Hinterlegung einer Sicherheitsleistung
2. September 2004
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Frage vom 2. September 2004 | 10:31
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 23x hilfreich)
Hinterlegung einer Sicherheitsleistung
#1
Antwort vom 3. September 2004 | 16:15
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 218x hilfreich)
Hi,
wenn die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung eingestellt wird, kann man solange vollstrecken, bis die Sicherheit geleistet ist.
Die Leistung der Sicherhiet muss der Schuldner dann ggf. dem Vollstreckungsorgan ggü. nachweisen.
Gruß
Rpfl.
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