Ich habe einen Rechtsstreit geführt, bei welchem ich verloren habe.
Ich habe am 04.05.2010 den Beschluss erhalten, dass ich zahlen muss, was ich dann auch umgehend getan habe, da der Beschluss vollstreckbar war.
Am 20.05. 2010 bekam ich dann erneut ein Schreiben vom Richter, in dem er ergänzend zu dem Beschluss schreibt, in dem er sein Urteil teilweise revidiert und um eine abschließende Stellungnahme bittet. Gleichzeitig habe ich einen Antrag der Gegenseite bekommen zur Kostenfestsetzung.
Ich habe daraufhin den Rechtspfleger angerufen, da ich mit dem Schreiben des Richters nichts anfangen konnte und nun wissen wollte, ob es sein kann, dass er sein Urteil jetzt nochmal ändert, dann wären ja auch die Kosten anders.
Der Rechtspfleger meinte nur, dass ich einfach mal abwarten soll.
Heute habe ich dann den Kostenfestsetzungsbeschluss bekommen, aber nach wie vor nichts mehr vom Richter.
Lege ich jetzt am besten Erinnerung gegen den Festsetzungsbeschluss ein, bis ich weiteres vom Richter höre?
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Ich brauche Hilfe
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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@Lenchen44
Der Richter gedenkt nicht, sein Urteil aufzuheben. Das Urteil hat mit den Kosten nämlich zur insoweit zu tun, als dass du darin verurteilt wurdest, die Kosten zu tragen.
Ich musste zweimal lesen, um zu folgendem Schluss zu gelangen:
Du hast am 04.05. das Urteil erhalten und die Forderung bezahlt, weil das Urteil vollstreckbar ist.
Dann hat die Gegenseite Kostenfestsetzung beantragt und der entsprechende Beschluss wurde dir Ende Juni zugestellt.
Die Kosten des Verfahrens, welche mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt worden sind, haben nichts mit der Urteilssumme zu tun. Die Urteilssumme ist die Forderung des Klägers, der KFB die Forderung des gegnerischen Anwaltes, weil du verloren hast.
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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. "
Laß gut sein, Lenchen hat in nur einem Monat mindestens 5 Threads zu der gleichen Frage aufgemacht. Offenbar ist sie an Antworten nicht interessiert, wenn sie ihr nicht in den Kram passen.
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