Insolventer Kläger verliert Verfahren

3. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
Insolventer Kläger verliert Verfahren

Hallo.

Folgendes Gedankenspiel:

Angenommen, Person A verklagt Person B (Variation: mit einer vollkommen unsinnigen Anschuldigung - zählt das genauso wie eine halbwegs begründete? Was passiert, wenn A absichtlich so verfährt?) und verliert das Verfahren. Person A ist allerdings (zur Zeit nach dem Verfahren) insolvent.
Die Gerichtskosten hat A ja schon vorgeschossen, seinen eigenen Anwalt wird er wohl auch bezahlen müssen. Wer hat für die Anwaltskosten von B aufzukommen?
Wie sieht's ggf. mit Zeugen aus? - Die wollen ja evtl. auch Geld sehen.






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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Ob das strafrechtlich etwas zu bedeuten hat, wenn A B völlig unsinnig und absichtlich in ein Zivilverfahren zieht, weiß ich nicht.
Zivilrechtlich muss B natürlich seinen Anwalt bezahlen. Wenn A die Klage verloren hat, wird es eine entsprechende Entscheidung geben, wonach A (auch) die RA-Kosten des B zu zahlen hat.Wenn über das Vermögen des A zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, nützt B das nicht viel. Er kann dann seine RA- Kosten beim Insolvenzverwalter anmelden und bekommt dann irgendwann eine Quote auf seine Forderung oder auch nicht, wenn nichts da ist.
Zeugen werden vom Gericht entschädigt. Als Beklagter in einer abgewiesenen Klage haftest Du dafür nicht.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

quote:
Zeugen werden vom Gericht entschädigt. Als Beklagter in einer abgewiesenen Klage haftest Du dafür nicht.


Nicht ganz richtig. Im Zivilverfahren ist für benannte Zeugen ein Auslagenvorschuss (oder eine Auslagenverzichtserklärung des Z) einzureichen. Wenn der Beklagte also Zeugen benannt hat und diese entschädigt wurden, bliebe er auf diesen Kosten natürlich auch sitzen, wenn der KFB beim Kläger nicht zu vollstrecken ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Variation: mit einer vollkommen unsinnigen Anschuldigung - zählt das genauso wie eine halbwegs begründete? <hr size=1 noshade>


Bei einer "vollkommen unsinnigen" Anschuldigung ("der Beklagte hat mir den Mond gestohlen und mich dann zusammen mit dem Papst verprügelt") braucht man keinen Anwalt, strenggenommen noch nicht mal eine Klageerwiderung, weil die Klage schon wegen Unschlüssigkeit abzuweisen wäre.

quote:<hr size=1 noshade>Was passiert, wenn A absichtlich so verfährt? <hr size=1 noshade>


Dann wäre das eine (versuchte) Täuschung im Rechtsverkehr zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils, also Betrug, §263 StGB .

Das muß man natürlich nachweisen können, ansonsten würde sich ja jeder, der jemanden verklagt und verliert, anschließend einem Betrugsverfahren ausgesetzt sehen.

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